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Die Steuerverwaltung führt die Veranlagungen und den Bezug der meisten Steuerarten durch. Zu den ertragsmässig gewichtigsten Steuerarten zählen die Mehrwertsteuer, die Kapital- und Ertragssteuer der juristischen Personen sowie die Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen.
Organisatorisch ist die Steuerverwaltung in die Abteilungen
- Mehrwertsteuer - natürliche Personen - juristische Personen - Spezialsteuern - Steuerbezug und Register - Internationales
sowie die Stabsstellen
- Rechtsdienst - zentrale Dienste
gegliedert.
Aktuell
Bericht und Antrag Nr. 48/2010 der Regierung an den Landtag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; STEG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze 
Hinweis:Formulare und diverse Publikationen finden Sie im Onlineschalter |
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