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Kurzvorstellung


Amtliche Statistik Liechtensteins

Die amtliche Statistik Liechtensteins versteht sich als statistisches Informationszentrum. Ihre Aufgabe ist es, relevante, zuverlässige und kohärente Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu bieten. Die statistischen Informationen dienen den Behörden und der Öffentlichkeit, indem sie zu einer sachorientierten Meinungsbildung und zur politischen Entscheidfindung beitragen.

Erste statistische Erhebungen erfolgten in Liechtenstein ab dem Jahr 1784 in Form von Volkszählungen. Institutionalisiert wurde die amtliche Statistik jedoch erst 1950 mit der Schaffung des Amtes für Statistik. 1976 wurde das Amt für Statistik in das Amt für Volkswirtschaft integriert. Heute ist die amtliche Statistik Liechtensteins als Abteilung des Amtes für Volkswirtschaft organisiert. Auf Regierungsebene sind die Geschäfte der amtlichen Statistik dem Wirtschaftsminister zugeordnet.

Die Tätigkeiten der amtlichen Statistik stützen sich auf das Statistikgesetz von 1976. Das Statistikgesetz gibt gemeinsam mit den Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen den Rahmen der statistischen Tätigkeit vor.

Das EWR-Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen regelt auch die statistische Zusammenarbeit. Gemäss dem EWR-Abkommen sorgen die EWR-Mitgliedstaaten für die Erstellung und Verbreitung von kohärenten und vergleichbaren Statistiken für die Beschreibung und Überwachung aller einschlägigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte des Europäischen Wirtschaftsraumes. Zu diesem Zweck entwickeln und benutzen die EWR-Mitgliedstaaten harmonisierte Methoden, Definitionen und Klassifikationen sowie gemeinsame Programme und Verfahren.

In der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die amtliche Statistik an den europäischen statistischen Grundsätzen des Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil des EWR-Abkommens und bildet gemäss Beschluss der Regierung eine Leitlinie für die Tätigkeit der amtlichen Statistik Liechtensteins. Zu den 15 Grundsätzen des Verhaltenskodex zählen insbesondere die fachliche Unabhängigkeit der statistischen Stelle, die statistische Geheimhaltung sowie Objektivität, Genauigkeit und Zugänglichkeit der Statistiken. Weitere wichtige Grundsätze sind die Verpflichtung zur Qualität, solide Methodik und geeignete statistische Verfahren.

Das Publikationsprogramm der amtlichen Statistik Liechtensteins umfasst 27 verschiedene Statistiken. Pro Jahr publiziert die amtliche Statistik rund 60 Veröffentlichungen.

Die Erstellung der Statistiken basiert in vielen Fällen auf Verwaltungsdaten, wobei der Nutzung von Registern grosse Bedeutung zukommt. Aufgrund der Kleinheit des Landes mit seinen rund 35'000 Einwohnern können Befragungen aus statistischen und wirtschaftlichen Gründen nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden.

Organisatorisch gliedert sich die Abteilung Statistik in die drei Fachbereiche Register und Internationales, Wirtschafts- und Bildungsstatistik sowie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Insgesamt arbeiten in der amtlichen Statistik Liechtensteins 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

                         

 

 
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