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Mit dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum
wurde die Technische Prüf-, Mess- und Normenstelle im Amt für Volkswirtschaft eingeführt. Diese Stelle
hat in erster Linie die Aufgabe, die technischen Vorschriften (Richtlinien, Entscheidungen, Verordnungen)
der Europäischen Union zu prüfen und sie, wenn sie für Liechtenstein anwendbar, in das Liechtensteinische
Recht umzusetzen. Es sind dies jene Vorschriften, welche von den EWR-Vertragsstaaten (Liechtenstein,
Norwegen, Island) in das EWR-Abkommen aufgenommen werden. Die
Überprüfung der zu übernehmenden Vorschriften erfolgt mittels eines Formblattes. Gemäss diesem werden
die relevanten Punkte überprüft. Die meisten Vorschriften
können im technischen Bereich mittels der erlassenen so genannten Modul-Verordnungen umgesetzt werden.
Diese Verordnungen wurden so erlassen, dass neue Richtlinien oder Änderungsrichtlinien automatisch in
den Anhang der Verordnung aufgenommen werden. Die Technische
Prüf-, Mess- und Normenstelle berät auch Hersteller, Importeure usw. in Bezug auf das
CE-Zeichen. Durch dieses Zeichen wird
bescheinigt,
dass das gekennzeichnete Produkt den Richtlinien entspricht.
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