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Stirbt ein liechtensteinischer Staatsangehöriger oder ein im
Inland wohnhafter Ausländer im Fürstentum Liechtenstein, wird das Liechtensteinische Zivilstandsamt
mittels eines ärztlichen Totenscheines vom Landesphysikus benachrichtigt. Anschliessend
erstellt das Liechtensteinische Zivilstandsamt die Todesfall-Aufnahme (Erbbescheinigung), welche an
die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person weitergeleitet wird. Diese wiederum erhebt die Inventarisation
und übermittelt die Dokumente an das Liechtensteinische
Landgericht für das Nachlassverfahren.
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