Registrierung beim Zivilstandsamt
Kinder liechtensteiner Eltern erwerben das liechtensteiner Landesbürgerrecht. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Eltern beim Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder nicht.
Dafür ist eine Registrierung beim Zivilstandsamt notwendig.
Für die Registrierung einzureichen ist:
- die Geburtsurkunde, und
- die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung
im Original, wenn es sich um die Registrierung
eines unehelichen Kindes eines liechtensteinischen Vaters handelt.
Diese
Dokumente können persönlich abgegeben oder per eingeschriebener Post an das Liechtensteinische Zivilstandsamt,
St. Florinsgasse 3, 9490 Vaduz gesandt werden.
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