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Nach der Geburt


Nach der Geburt ergeben sich verschiedene Verpflichtungen und Optionen:

  • Als erstes sollten Sie ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse anmelden.
  • Weiters haben Versicherte der Freiwilligen Krankenkasse Balzers Anspruch auf Stillgeld , wenn sie das Kind ganz oder teilweise gestillt haben.
  • Sie haben Anspruch auf Familienzulagen (Kinderzulagen, Geburtszulagen, Alleinerziehendezulagen).
  • Sie erhalten Mutterschaftszulagen.
  • Sie erhalten bei bestimmten Voraussetzungen eine Bausubvention (Eigenheim).
  • Bis zu einer gewissen Höhe des Haushaltseinkommens haben Sie Anspruch auf Mietbeiträge .
  • Ausstellung einer ID oder eines Reisepasses für Ihr Kind beim Ausländer- und Passamt.

                         

 

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