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Anzeigepflicht und Anzeigerecht


Anzeigepflicht und Anzeigerecht


Das Landesspital Vaduz meldet die Geburt eines Kindes direkt dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt.
Falls die Geburt nicht in einem Spital erfolgt ist, muss eine Geburtsanzeige von der Hebamme und den Eltern unterschrieben beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt abgegeben werden.
Jede im Ausland erfolgte Geburt muss von den Eltern persönlich gemeldet werden. Hierzu benötigt das Liechtensteinische Zivilstandsamt ein Original der Geburtsurkunde. Die Geburt wird im Geburtenregister der entsprechenden Gemeinde eingetragen.

Inlandsgeburten


Das Landesspital Vaduz meldet die Geburt eines Kindes direkt dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt. Ist die Geburt nicht in einem Spital erfolgt, so sind zur Anzeige der Geburt eine Geburtsanzeige von der Hebamme und den Eltern unterschrieben beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt einzureichen.

Auslandsgeburten


Jede im Ausland erfolgte Geburt muss von den Eltern persönlich gemeldet werden. Hierzu benötigt das Liechtensteinische Zivilstandsamt ein Original der Geburtsurkunde. Die Geburt wird im Geburtenregister der entsprechenden Gemeinde eingetragen.

                         

 

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