|
Zivilstandsereignisse, wie Eheschliessungen, Scheidungen, Adoptionen, Namensänderungen und Vaterschaftsanerkennungen, die liechtensteinische Staatsangehörige betreffen und im Ausland durchgeführt worden sind, müssen von der Liechtensteinischen Regierung anerkannt werden, damit sie in die Register des Liechtensteinischen Zivilstandsamts eingetragen werden können. Für eine Anerkennung muss dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt ein Original oder eine beglaubigte Abschrift übermittelt werden (z.B. Eheschein oder Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum, Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftdatum, Beschluss einer Namensänderung). Die Kosten für die Anerkennung eines ausländischen Zivilstandsereignisses betragen CHF 150.00 und werden von der Liechtensteinischen Landeskasse in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen Brautpaaren (wenn Bräutigam oder Braut die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt), die im Ausland heiraten möchten, sich vorgängig mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Verbindung zu setzen, um sich über eine nachträgliche Anerkennung der Eheschliessung zu erkundigen.
Das Formular für die Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung finden Sie im Online-Schalter.
|