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Die
Amtliche Vermessung (AV), auch Grundbuchvermessung genannt, dient der Anlage und Führung des Grundbuches.
Sie sichert das Grundeigentum und ist Grundlage für den Aufbau und Betrieb der liechtensteinischen Geodateninfrastruktur
(GDI). Als zuständige Amtsstelle für die Amtlichen Vermessung arbeitet die
Abteilung Vermessung eng mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion zusammen. Die Arbeiten
der Amtlichen Vermessung werden zum grössten Teil patentierten Ingenieur-Geometern
übertragen. Diese Geometerbüros arbeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen,
gemäss den technischen Richtlinien, dem Datenkatalog und Detaillierungsgrad des Landes. Die
Bestandteile der Amtlichen Vermessung sind - Die Fixpunkte und Grenzzeichen
- Die
Daten gemäss Datenkatalog der Amtlichen Vermessung
- Der Grundbuchplan und weitere
Auszüge aus der Amtlichen Vermessung
- Weitere technische Dokumente
Der
Datenkatalog ist in neun Ebenen eingeteilt. Diese sind thematisch getrennt und können frei miteinander
oder mit weiteren
raumrelevanten Ebenen verknüpft und kombiniert werden. Die Daten können auch von
Privaten im Format INTERLIS oder gängigen CAD- und GIS-Formaten bezogen werden. Die
ersten Grundbuchvermessungen entstanden nach Einführung des Vermessungsgesetzes im Jahr 1945. In den
letzten 60 Jahren hat eine rasante technische Entwicklung stattgefunden, die sich in unterschiedlichen
Vermessungsstandards manifestiert.
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