Bewilligungspflicht
Gemäss Gebührenverordnung vom 21. Juli 2005 ist die Veröffentlichung von Daten aus der Geodateninfrastruktur oder daraus abgeleiteten Produkten bewilligungspflichtig. Als Veröffentlichung gelten insbesondere:
- Erstellung und Vertrieb von Ortplänen
- Veröffentlichung von Ortsplänen im Internet
- Reproduktion in Büchern, Zeitungen, Broschüren
- Verbreitung über CDs
Die Bewilligung für die Reproduktion selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Nutzungebühren für den Datenbezug wird Ihnen hingegen bei der Datenausgabe in Rechnung gestellt.
Gesuch um Reproduktionsbewilligung
Die Bewilligung für die Reproduktion von Daten aus der Geodateninfrastruktur wird durch das Tiefbauamt erteilt. Für den Antrag zur Reproduktion von Daten verwenden Sie das das elektronische Antragsformular.
Auf allen veröffentlichten Exemplaren ist gut sichtbar der Vermerk
„Plangrundlage © FL-Tiefbauamt YYYY“,
wobei YYYY durch die Jahresangabe der Bewilligung zu ersetzen ist (z.B. „Plangrundlage © FL-Tiefbauamt 2005“).
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