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Für das Anbringen von Signaltafeln und Reklameschildern im Bereich von privaten und öffentlichen Strassen bzw. an öffentlichen Plätzen bedarf es der Genehmigung durch das Tiefbauamt.
Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung benötigt die entsprechende Bewilligung der Regierungskanzlei.
Für die Personenbeförderung auf Strasse und Schiene ist für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs eine Konzession erforderlich.
Signalisations- / Reklame- / Veranstaltungsbewilligung
Ralf Reutegger Telefon: +423 / 236 68 42 E-Mail
Personenbeförderung auf der Strasse oder Schiene
Markus Biedermann Telefon: +423 / 236 64 94 E-Mail
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