Definition Juristische Personen sind körperschaftlich
organisierte Personenverbindungen, die das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung in das
Öffentlichkeitsregister erlangen.Das Gesetz kennt folgende Körperschaften:
Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Anteilsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Hilfskassen sowie Vereine.
Weitere bekannte Verbandspersonen sind die Anstalt und die Stiftung. Die am
häufigsten benutzten Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaften, Anstalten und Stiftungen.
|