Zu den wichtigsten Steuerarten in Liechtenstein zählen die Mehrwertsteuer, die Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen sowie die Kapital- und Ertragssteuer der juristischen Personen. Die Steuererhebung erfolgt in der Regel aufgrund einer Steuererklärung, die vom Steuerpflichtigen einzureichen ist. Eine Kurzinformation zu den häufiger verwendeten Steuererklärungen finden Sie unter Übersicht.
Steuernachlass
Geschuldete Steuern können nachgelassen werden, wenn deren Entrichtung für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Nähere Informationen finden Sie unter Steuernachlass.
Nach- und Strafsteuern
Wenn sich ergibt, dass eine Steuerveranlagung zu Unrecht unterblieben ist, wird die vorenthaltene Steuer als Nachsteuer erhoben. Zu der Nachsteuer kann eine Strafsteuer hinzutreten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Nach- und Strafsteuern.