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Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie soll den Inlandverbrauch belasten. Die Steuer bemisst sich nach dem Umfang des Konsums, d.h. des Aufwandes des Einzelnen für den Erwerb der Leistungen (Gegenstände und Dienstleistungen). Die Mehrwertsteuer wird nicht direkt beim einzelnen Konsumenten erhoben. Der Steuerbezug erfolgt bei den Leistungserbringern.
Aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz bilden die Gebiete beider Staaten ein gemeinsames „Mehrwertsteuerinland“. Wird im Mehrwertsteuergesetz von Inland gesprochen, so ist das Gebiet beider Staaten darunter zu verstehen. Liechtenstein und die Schweiz haben weitestgehend gleichlautende mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen.
Die liechtensteinische Steuerverwaltung hat im Onlineschalter die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Publikationen aufgeschaltet. Die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden in Liechtenstein analoge Anwendung, wobei es aufgrund der liechtensteinischen Gegebenheiten in einzelnen Punkten zu Abweichungen kommen kann. Diejenigen Publikationen, welche für Liechtenstein von besonderer Relevanz sind, werden an die liechtensteinischen Gegebenheiten redaktionell angepasst und aktualisiert.
Die bisherigen Versionen der Publikationen sind jedoch weiterhin verfügbar, und zwar auf der Chronikseite der jeweiligen Publikation.
Die neu gültigen Publikationen sind grundsätzlich nur noch in elektronischer Form im Onlineschalter erhältlich.
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