Home Begriffserklärungen Sitemap
Schriftgrösse + /- Seite weiterempfehlen Seite drucken
logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Steuerverwaltung / Erbanfalls- und Schenkungssteuer / Schenkungssteuer
Schenkungssteuer


Der Besteuerung durch die Schenkung gilt der im Lande sich vollziehende Vermögenserwerb durch Schenkung unter Lebenden. Als Schenkung gilt:

  • jede freiwillige, unentgeltliche Zuwendung
  • der Erlass von Verbindlichkeiten
  • Zuwendungen aus Stiftungen
  • Widmung von Versicherungsleistungen

Der Vermögenserwerb durch Schenkung gilt als im Lande vollzogen, wenn er inländische Grundstücke zum Gegenstand hat, oder, beim Übergang von beweglichen Vermögen, wenn der Geschenkgeber zur Zeit der Schenkung Wohnsitz oder Aufenthalt im Lande hat. Befand sich der Wohnsitz des Geschenkgebers zur Zeit der Schenkung im Ausland, so wird bei beweglichem Vermögen die Steuer bezogen, sofern der Beschenkte seinen Wohnsitz im Lande hat und nicht nachweisen kann, dass ihm eine der Schenkungssteuer gleichartige ausländische Steuer zu Lasten fällt.

Steuerpflicht und Haftung


Zur Entrichtung der Schenkungssteuer ist der Beschenkte verpflichtet. Für die Entrichtung der Schenkungssteuer haftet der Geschenkgeber solidarisch mit dem Beschenkten.

Bemessung der Schenkungssteuer


Die Schenkungssteuer bemisst sich nach dem Verwandtschaftsgrad vom Beschenktem zum Schenker sowie nach der Höhe der Zuwendung (Die entsprechenden Steuersätze finden Sie im Onlineschalter).

Deklarieren von Schenkungen


Wir bitten Sie, Schenkungen mittels dem amtlichen Formular Schenkungsanzeige zu deklarieren. Die ausgefüllte Schenkungsanzeige senden Sie bitte an die Steuerverwaltung, Lettstrasse 37, 9490 Vaduz.

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Schenkungen direkt in Ihrer persönlichen Steuererklärung Hilfsformular A, Seite 1, zu deklarieren.

                         

 

 
Suchen & Finden  
Hauptruf: 236 61 11
Steuerverwaltung (STV)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Steuerverwaltung (STV) / Erbanfalls- und Schenkungssteuer
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsletter
Newsarchiv
Recht - Steuerverwaltung (STV) / Erbanfalls- und Schenkungssteuer
Steuergesetz
Mehrwertsteuergesetz
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen FL und A (1969)
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen FL und A (1955)
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen FL und CH
weiter
Onlineschalter -Steuerverwaltung (STV) / Erbanfalls- und Schenkungssteuer

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11 • E-Mail