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Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, alle strafbaren Handlungen, von denen sie
Kenntnis erlangt und die nicht bloss auf Begehren eines Beteiligten zu untersuchen oder zu bestrafen
sind, von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und die Anklage vor dem zuständigen Gericht zu vertreten. Mehr...
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