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Die Stabsstelle für Landesplanung (SLP) untersteht direkt der Regierung des Fürstentums
Liechtenstein und berät diese in raumrelevanten Fragestellungen. Die Stabstelle
begutachtet die Ortsplanungen der Gemeinden, insbesondere die von der Regierung zu bewilligenden Planungsmassnahmen. Die
Stabstelle erarbeitet unter Massgabe der erwünschten Raumentwicklung die Landesplanung, insbesondere
betreut sie den Landesrichtplan. Die Stabstelle vertritt zudem das Land
bei grenzübergreifenden Raumplanungsthemen in regionalen und internationalen Gremien. Zum allgemeinen Aufgabenbereich der Stabstelle
zählen im Weiteren –ohne Anspruch auf Vollständigkeit- die Beratung in sämtlichen Belangen der Orts-
und Landesplanung, die Entwicklung von Planungskonzepten wie auch die Erarbeitung von Plänen, Berichten,
Gutachten oder Stellungnahmen. Die Landesplanung
stützt ihren Auftrag auf die Grundsätze der Verfassung und auf allgemein gültige Prinzipien staatlichen
Handelns ab. Die Ziele und Aufgaben der Landesplanung werden im Weiteren von einer Reihe unterschiedlicher Gesetze wie zum Beispiel dem
Baugesetz, dem Denkmalschutz-,dem Gewässerschutz-, dem Naturschutz- oder dem Waldgesetz abgeleitet.
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