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Kurzvorstellung


Die Stabsstelle für Landesplanung (SLP) untersteht direkt der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und berät diese in raumrelevanten Fragestellungen.

Die Stabstelle begutachtet die Ortsplanungen der Gemeinden, insbesondere die von der Regierung zu bewilligenden Planungsmassnahmen.

Die Stabstelle erarbeitet unter Massgabe der erwünschten Raumentwicklung die Landesplanung, insbesondere betreut sie den Landesrichtplan.

Die Stabstelle vertritt zudem das Land bei grenzübergreifenden Raumplanungsthemen in regionalen und internationalen Gremien.

Zum allgemeinen Aufgabenbereich der Stabstelle zählen im Weiteren –ohne Anspruch auf Vollständigkeit- die Beratung in sämtlichen Belangen der Orts- und Landesplanung, die Entwicklung von Planungskonzepten wie auch die Erarbeitung von Plänen, Berichten, Gutachten oder Stellungnahmen.

Die Landesplanung stützt ihren Auftrag auf die Grundsätze der Verfassung und auf allgemein gültige Prinzipien staatlichen Handelns ab. Die Ziele und Aufgaben der Landesplanung werden im Weiteren von einer Reihe unterschiedlicher Gesetze wie zum Beispiel dem Baugesetz, dem Denkmalschutz-,dem Gewässerschutz-, dem Naturschutz- oder dem Waldgesetz abgeleitet.

                         

 

 
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