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Home - Stabsstelle für Landesplanung (SLP)


Die Stabstelle für Landesplanung untersteht der Regierung und berät sie in raumrelevanten Fragen.

Das Tätigkeitsfeld der Stabstelle erstreckt sich von der Begutachtung der Ortsplanungen, über die Entwicklung und Betreuung der Landesplanung bis hin zur Mitarbeit an grenzüberschreitenden Planungen. Zum allgemeinen Aufgabenbereich zählen z.B. Beratungen oder die Erarbeitung von Planungen und Stellungnahmen.

Der Auftrag zur Landesplanung stützt sich auf die Verfassung ab. Ziele und Aufgaben lassen sich aus verschiedenen Gesetzen wie z. B. dem Baugesetz ableiten.

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