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Die staatliche Kulturpolitik und Kulturförderung ist im Allgemeinen dem Ressort Kultur zugeteilt. In den Aufgabenbereich des Ressorts fällt in erster Linie die Kulturförderung. Zusätzlich zur Kulturförderung stellt der Staat auch Bauten zur Verfügung, in denen sich kulturelle Aktivitäten entfalten können und überträgt gewisse Aufgaben im Kulturbereich an einzelne Ämter der Landesverwaltung oder an öffentlich-rechtliche Stiftungen. Dazu zählen das Landesarchiv, die Archäologie sowie der Denkmal- und Kulturgüterschutz, aber auch die Landesbibliothek, das Landesmuseum, das Kunstmuseum und die Erwachsenenbildung. Kunstschule und Musikschule sind dem Ressort Bildungswesen zugeteilt.
Die 1999 geschaffene Stabsstelle für Kulturfragen ist dem Ressort „Kultur“ unterstellt und unterstützt das Ressort bei der Wahrnehmung des kulturellen Auftrages im Bereich der Kunst und Kultur. Zusätzlich setzt sie diverse kulturelle Projekte um.
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