Für die staatliche Kulturförderung war in den Jahren 1964 bis 2007 insbesondere der Kulturbeirat der Fürstlichen Regierung zuständig. Dieser unterstützte als beratende Kommission die Regierung bei der Förderung und Koordination des kulturellen Schaffens und verwaltete das Stiftungsvermögens der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Stiftung „Pro Liechtenstein“.
Seit dem 1. Januar 2008 ist neu die Kulturstiftung Liechtenstein für die staatliche Förderung von privaten Kulturträgern verantwortlich.