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Fehlt für einen notwendigen Aufwand oder für eine notwendige investive Ausgabe der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung beim Landtag ein Nachtragskredit einzuholen.
Ertragen Aufwände oder investive Ausgaben, für die im Voranschlag kein oder kein ausreichender Kredit bewilligt ist, keinen Aufschub, so kann sie die Regierung beschliessen. Dies ist insbesondere der Fall bei dringlichen Vorhaben, wenn der Aufschub für das Land nachteilige Folgen hätte oder bei Ausgaben, die sich auf einen rechtskräftigen Entscheid eines Gerichts stützen. Diese Kreditüberschreitungen werden von der Regierung bei nächster Gelegenheit der Finanzkommission des Landtags oder dem Landesausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die mit Bericht und Antrag dem Landtag unterbreiteten Sammelvorlagen zur Genehmigung von Nachtragskrediten werden von der Stabsstelle Finanzen erstellt.
Ansprechpartnerin: Wolf Barbara
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