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Die Stabsstelle Finanzen arbeitet an der Erstellung und der Kommentierung der Landesrechnung
mit. Die Landesrechnung wird wie der Voranschlag nach folgenden Grundsätzen erstellt: - Vollständigkeit
- Einheit
- Spezifikation
- Bruttodarstellung
Die
Landesrechnung wird dem Landtag in der ersten Hälfte des folgenden Jahres zur Genehmigung unterbreitet. Im
Rechenschaftsbericht der Regierung finden Sie die veröffentlichte Landesrechnung
sowie Erläuterungen zu derselben.
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