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Die Stabsstelle Finanzen berät die Regierung in betriebswirtschaftlichen, finanzpolitischen und finanzrechtlichen Fragen und ist organisatorisch dem Ressort Finanzen unterstellt. Hauptaufgaben der Stabsstelle Finanzen:
- Koordination des Planungsprozesses (Voranschlag, Finanzplanung),
- Mitarbeit bei der Erstellung und Kommentierung der Landesrechnung,
- Erstellung von Nachtragskreditvorlagen,
- Monatliche Berichterstattung z.Hd. des Ressorts Finanzen hinsichtlich des Ausgaben- und Einnahmenverlaufs,
- Berechnung der Faktoren für den Finanzausgleich an die Gemeinden,
- Unterstützung aller Regierungsressorts und Amtsstellen in finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
- Einführung bzw. Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung.
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