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Finanzplanung


Das Finanzhaushaltsgesetz erteilt der Regierung folgenden Auftrag:

1. Die Regierung erstellt jährlich zuhanden des Landtags einen mehrjärhigen Finanzplan. Dieser umfasst den Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem kommenden Voranschlagsjahr.

2. Der Finanzplan enthält:

  • die voraussichtlichen Aufwände, Erträge und Nettoinvestitionen;
  • die im Betrachtungszeitraum erwarteten Finanzierungsüberschüsse oder -fehlbeträge und im Fall letzterer Angaben zu deren Finanzierung;
  • die erwartete Entwicklung der Aktiven und Passiven.

3. Die Regierung legt dem Landtag den Finanzplan vor und berichtet jährlich über seine Verwirklichung und die notwendigen Anpassungen.

Die Stabsstelle Finanzen erstellt gemäss den Anforderungen des Finanzhaushaltsgesetzes z.Hd. der Regierung den Entwurf des mehrjährigen Finanzplanes.

Bericht und Antrag zur Finanzplanung 2012-2015

                         

 

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