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Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden
Das Land unterstützt die Gemeinden in massgeblichem Umfang bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Hauptpfeiler dieser finanziellen Leistungen bilden die gesetzlichen Anteile an bestimmten Landessteuern sowie die Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs.
Die nicht zweckgebundenen Transferzahlungen werden unter dem Begriff der "Finanzzuweisungen" zusammengefasst und beinhalten 2/3 der vom Land erhobenen Grundstückgewinnsteuern, 40% der Kapital- und Ertragssteuern der im Land tätigen Unternehmen sowie Finanzausgleichszahlungen, deren Höhe von der eigenen Ertragskraft pro Kopf einer Gemeinde abhängig ist.
Gesetzliche Grundlagen
Die beschriebenen Sachverhalte zum Finanzausgleich sind im (Finanzausgleichsgesetz) festgelegt. Die Regelungen zu den direkten Steueranteilen der Gemeinden finden sich im Steuergesetz .
Nähere Informationen zum jährlichen Finanzausgleich an die Gemeinden finden Sie jeweils im Rechenschaftsbericht der Regierung.
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