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Beschreibung
Angesichts des in den letzten Jahren stark gewachsenen Umfangs an öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder Privatunternehmen mit Landesbeteiligung führt die Regierung gemäss Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen ein Beteiligungscontrolling mit der Zielsetzung die Regierung in die Lage zu versetzen, ihre Funktion als Eignervertretung gezielt wahrnehmen zu können. Die öffentlichen Unternehmen sind verpflichtet, der Regierung periodisch Informationen zur Umsetzung der Eigner- oder Beteiligungsstrategie, den Hauptaktivitäten der Berichtsperiode und zu den wichtigsten finanziellen und leistungswirtschaftlichen Grössen zur Verfügung zu stellen.
Reporting
Für die Reportings stehen Ihnen nachfolgende Formulare und Unterlagen zur Verfügung:
Jahresreporting Gruppe 1  Halbjahresreporting Gruppe 1  Glossar Gruppe 1 
Jahresreporting Gruppe 2  Halbjahresreporting Gruppe 2  Glossar Gruppe 2 
Bitte beachten Sie ausserdem das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie die von der Regierung erlassenen Richtlinien zur periodischen Berichterstattung .
Zuständigkeit
Die Stabsstelle Finanzen ist die Koordinationsstelle in Bezug auf das Beteiligungscontrolling der Regierung, nimmt in dieser Funktion die Reportings sämtlicher Beteiligungsunternehmen entgegen und bringt diese der Regierung gesammelt in geeigneter Form zur Kenntnis.
Kontaktdaten: Stabsstelle Finanzen Kirchstrasse 8 9490 Vaduz
Ansprechpartner: Thomas Lorenz
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