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EWR/EU-Gerichte


EFTA-Gerichtshof

Der EFTA-Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, entspricht dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für Angelegenheiten, welche die EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen) betreffen. Er setzt sich aus je einem Richter aus jedem EWR/EFTA-Mitgliedstaat zusammen.

Zur Internetseite des EFTA-Gerichtshofs gelangen Sie über diesen Link.

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgan der EU. Er besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Die Hauptaufgabe dieser Gerichte ist es, die Rechtmässigkeit der Handlungen der Europäischen Union zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten.

Zur Internetseite des Gerichtshofs der Europäischen Union gelangen Sie über diesen Link.

Liechtensteinische Verfahren

Liechtenstein vor den EWR-Gerichten 
Jus & News 2011/3, S. 285

FL-Verfahren (EFTA-Gerichtshof)
FL-Verfahren (Gerichtshof der Europäischen Union)

                         

 

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