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Gleichstellung lohnt sich


Kennen Sie das Gleichstellungsgesetz und seine Kernthemen? Das Gleichstellungsgesetz (GLG) zielt auf die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben ab. Gleichstellung lohnt sich also – für die Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Um das Gleichstellungsgesetz besser bekannt zu machen, führte die Stabsstelle Chancengleichheit der Regierung gemeinsam mit infra und LANV die Kampagne „Gleichstellung lohnt sich“ durch.

Das Wichtigste in Kürze

Kernthemen des Gesetzes (147 KB)
Gleichstellung zahlt sich in barer Münze aus (200 KB)
Was sagt das Gleichstellungsgesetz zu Karrierechancen? (152 KB)
Was sagt das Gleichstellungsgesetz zu sexueller Belästigung? (151 KB)
Was sagt das Gleichstellungsgesetz zum Kündigungsschutz? (153 KB)
Ein Fall von sexueller Belästigung im Betrieb-was tun? (339 KB)
Diskriminierende Nichtanstellung-was tun? (308 KB)

Wenn Sie noch mehr wissen wollen

Informationen zum Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben (417 KB)
Mit mir nicht! die Broschüre über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (431 KB)
In Umsetzung der Richtlinie RL 2002/73/EG in das liechtensteinische Recht wurde das Gleichstellungsgesetz einer Teilrevision unterzogen.

Fallbeispiele

Schutz vor Rachekündigung  (3 KB)
Teilzeit und Karriere – das geht!  (4 KB)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit  (3 KB)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Stopp!  (4 KB)
Nichtanstellung  (45 KB)

Wenn Sie Beratung suchen

Stabsstelle für Chancengleichheit,
Tel. 236 60 60
infra Informations- und Kontaktstelle für Frauen,
Tel. 232 08 80

Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband,
Tel. 399 38 38

Links

www.gleichstellungsgesetz.ch (Gerichtsfälle Schweiz)
www.lohngleichheit.ch (Fairpay - wieviel verdienen Sie?)
gleichstellungs-controlling.org (Praxisrelevante Informationen)
www.topbox.ch (Diskriminierungsfreie Personal-beurteilung)
www.abakaba.ch (Arbeit bewerten - Personal beurteilen)
www.logib.ch (Selbsttest Lohngleichheit)

                         

 

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