Home Begriffserklärungen Sitemap
Schriftgrösse + /- Seite weiterempfehlen Seite drucken
logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Stabsstelle für Chancengleichheit / Behinderung / Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung


Behinderung ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern ein Lebensbewältigungsproblem in einer bestimmten Gesellschaft und in einer bestimmten historischen Entwicklungsphase. Körperliche, psychische und psychosomatische Krankheitsbilder werden innerhalb einer Kultur und Sozialstruktur einer Gesellschaft bewertet und entsprechend dieser Bewertung institutionell erkannt, negiert oder gar verdrängt. Dementsprechend gestaltet sich das individuelle und gesellschaftliche Handeln. Was als Behinderung angesehen wird, ist das Resultat eines komplexen Zusammenwirkens individueller, familiärer, sozialer, ökonomischer, kultureller und juristischer Gegebenheiten und Kräften.
So können bauliche Gegebenheiten eine architektonische Barrieren darstellen, Menschen mit Wahrnehmungsschwierigkeiten nur erschwert Zugang zu den Medien oder öffentlichen Verkehrsmitteln finden. Soziale Strukturen können dazu beitragen, die Behinderung zu schaffen oder zu verstärken.

Die Gleichstellung von behinderten mit den nicht behinderten Menschen ist eines der zentralen Anliegen heutiger Sozialpolitik. Eng verknüpft mit der Achtung der Menschenrechte, fügt sie sich in die Perspektive der Politik der gegenseitigen Toleranz und Solidarität zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft ein.

Seit 2006 verfügt auch Liechtenstein über ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Behindertengleichstellungsgesetz (LGBl.
Nr. 243 vom 25. Oktober 2006 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) sowie die dazugehörige Verordnung (BGIV. Nr. 287 vom 19. Dezember 2006).

Literaturtipp
Aus Anlass des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ wurde 2007 die Studie Zur gesellschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen (1640 KB)  zuhanden der Stabsstelle für Chancengleichheit veröffentlicht: Wilfried Marxer/Silvia Simon, Mitarbeit: Benno Patsch, Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 15.

Wichtige Kontakt- und Beratungsstellen

Amt für Soziale Dienste
Postgebäude, FL 9494 Schaan
Tel. (00423) 236 72 72 / 72 73
Liechtensteinischer Behinderten-Verband
Wiesengasse 17, FL 9494 Schaan
Tel. (00423) 390 05 15, Fax (00423) 390 05 20
Heilpädagogisches Zentrum
Duxgass 22, FL 9494 Schaan
Tel. (00423) 237 61 61, Fax (00423) 237 61 62
                         

 

 
Suchen & Finden  
Hauptruf: 236 61 11
Stabsstelle Chancengleichheit (SCG)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Stabsstelle Chancengleichheit (SCG) / Behinderung
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Bildergalerie
Newsletter
Newsarchiv
Recht - Stabsstelle Chancengleichheit (SCG) / Behinderung
Gleichstellungsgesetz, GLG
Strafprozessordnung (StPO)
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
Behindertengleichstellungsgesetz, Verordnung
Behindertengleichstellungsgesetz
weiter
Onlineschalter -Stabsstelle Chancengleichheit (SCG) / Behinderung

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Stabsstelle für Chancengleichheit (SCG) • Äulestrasse 51 • 9490 Vaduz • Telefon: +423 / 236 60 60 • Telefax: +423 / 236 65 60 • E-Mail