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Behinderung ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern ein Lebensbewältigungsproblem in einer bestimmten Gesellschaft und in einer bestimmten historischen Entwicklungsphase. Körperliche, psychische und psychosomatische Krankheitsbilder werden innerhalb einer Kultur und Sozialstruktur einer Gesellschaft bewertet und entsprechend dieser Bewertung institutionell erkannt, negiert oder gar verdrängt. Dementsprechend gestaltet sich das individuelle und gesellschaftliche Handeln. Was als Behinderung angesehen wird, ist das Resultat eines komplexen Zusammenwirkens individueller, familiärer, sozialer, ökonomischer, kultureller und juristischer Gegebenheiten und Kräften. So können bauliche Gegebenheiten eine architektonische Barrieren darstellen, Menschen mit Wahrnehmungsschwierigkeiten nur erschwert Zugang zu den Medien oder öffentlichen Verkehrsmitteln finden. Soziale Strukturen können dazu beitragen, die Behinderung zu schaffen oder zu verstärken.
Die Gleichstellung von behinderten mit den nicht behinderten Menschen ist eines der zentralen Anliegen heutiger Sozialpolitik. Eng verknüpft mit der Achtung der Menschenrechte, fügt sie sich in die Perspektive der Politik der gegenseitigen Toleranz und Solidarität zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft ein.
Seit 2006 verfügt auch Liechtenstein über ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Behindertengleichstellungsgesetz (LGBl. Nr. 243 vom 25. Oktober 2006 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) sowie die dazugehörige Verordnung (BGIV. Nr. 287 vom 19. Dezember 2006).
Literaturtipp Aus Anlass des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ wurde 2007 die Studie Zur gesellschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen (1640 KB) zuhanden der Stabsstelle für Chancengleichheit veröffentlicht: Wilfried Marxer/Silvia Simon, Mitarbeit: Benno Patsch, Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 15.
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