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Statistik öffentliche Auftragsvergaben


Die Grundlagen für die Erfassung der Auftragsstatistik sind in Artikel 52 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen bzw. Artikel 67 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren und in den Artikeln 50 und 51 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragwesen bzw. in den Artikeln 45 und 46 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen im Bereich der Sektoren definiert.

Die Auftraggeber übermitteln der Regierung die Vergabevermerke über die Vergabe der im vorangegangenen Jahr durchgeführten Vergabeverfahren.
In der Auftragsstatistik werden anhand der eingereichten Vergabevermerke die folgenden Daten erfasst:
a) den geschätzten Gesamtwert aller vergebenen öffentlichen Aufträge;
b) die Anzahl und den Gesamtwert der vergebenen öffentlichen Aufträge, aufgegliedert nach:

  • Auftragswert (oberhalb von 30’000 Franken);
  • angewendeter Verfahrensart, wobei die Daten beim Verhandlungsverfahren auch nach den in Art. 24 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen genannten Fallgruppen aufgeschlüsselt werden und die Anzahl und den Wert der vergebenen Aufträge an die erfolgreichen Offertsteller, zugeordnet nach Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats, enthalten;
  • einem einheitlichem Klassifikationssystem in Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
  • der Nationalität der Auftragnehmer (aufgegliedert nach Staatsangehörige aus dem EWR, der Schweiz, den anderen WTO- Ländern sowie des übrigen Auslandes);
  • Name des Auftragnehmers.

c) die Anzahl und den Gesamtwert der Aufträge, die aufgrund der Ausnahmeregelung nach Art. 5 des Gesetzes über das  Öffentliche Auftragswesen bzw. nach Art. 8 bis 18 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren nicht nach den Gesetzen und den Verordnungen vergeben wurden.

Die oben geforderten Angaben betreffen im Bereich der Sektoren nicht Dienstleistungsaufträge der Kategorien 5 und 8 des Anhangs Teil A mit den CPC-Referenznummern 7524, 7525 und 7526 sowie Dienstleistungen des Anhangs Teil B der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren.

Auftragsvergaben im Bereich der internationalen Schwellenwerte werden von der Regierung an die EFTA-Überwachungsbehörde bzw. dem WTO-Ausschuss über das öffentliche Beschaffungswesen jeweils bis zum 31. Oktober jeden Jahres übermittelt.

Im Bereich der Sektoren erstellt die Stabsstelle öffentliches Auftragswesen jährlich einen statistischen Bericht über den nach Staatsangehörigkeit und Tätigkeitskategorie der Anhänge I, II, III, V und VI der Richtlinie 2004/17/EG aufgeschlüsselten Gesamtwert der vergebenen Aufträge, die unterhalb der Schwellenwerte liegen, und übermittelt diesen der EFTA-Überwachungsbehörde. Sie erstellt zudem die nach dem EWRA und dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erforderlichen Statistiken im Zusammenhang mit den Tätigkeitskategorien der Anhänge II, III und V der Richtlinie 2004/17/EG und übermittelt diese der EFTA-Überwachungsbehörde bzw. dem WTO-Ausschuss über das öffentliche Auftragswesen jeweils bis zum 31. Oktober jeden Jahres.

Die Regierung erstelt zudem vierteljährlich eine Statistik über die vergebenen Aufträge und stellt diese den betroffenen Berufsverbänden und Wirtschaftsvereinigungen zu.

                         

 

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