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Die Grundlagen für die Erfassung der Auftragsstatistik sind in Artikel
52 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen bzw. Artikel 67 des Gesetzes
über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren und in den Artikeln 50
und 51 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragwesen bzw. in den Artikeln 45 und
46 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen im Bereich der Sektoren definiert.
Die Auftraggeber übermitteln der Regierung die Vergabevermerke
über die Vergabe der im vorangegangenen Jahr durchgeführten Vergabeverfahren. In der
Auftragsstatistik werden anhand der eingereichten Vergabevermerke die folgenden
Daten erfasst: a) den geschätzten Gesamtwert aller vergebenen öffentlichen Aufträge; b)
die Anzahl und den Gesamtwert der vergebenen öffentlichen Aufträge, aufgegliedert nach:
- Auftragswert (oberhalb von 30’000 Franken);
- angewendeter
Verfahrensart, wobei die Daten beim Verhandlungsverfahren auch nach den in Art. 24 der Verordnung über
das Öffentliche Auftragswesen genannten Fallgruppen aufgeschlüsselt werden und die Anzahl und den Wert
der vergebenen Aufträge an die erfolgreichen Offertsteller, zugeordnet nach Staatsangehörigkeit eines
EWR-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats, enthalten;
- einem einheitlichem Klassifikationssystem
in Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
- der Nationalität der Auftragnehmer
(aufgegliedert nach Staatsangehörige aus dem EWR, der Schweiz, den anderen WTO- Ländern sowie des übrigen
Auslandes);
- Name des Auftragnehmers.
c) die Anzahl
und den Gesamtwert der Aufträge, die aufgrund der Ausnahmeregelung nach Art. 5 des Gesetzes
über das Öffentliche Auftragswesen bzw. nach Art. 8 bis 18 des Gesetzes über
das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren nicht nach den Gesetzen und den Verordnungen
vergeben wurden. Die oben geforderten Angaben betreffen im Bereich der Sektoren
nicht Dienstleistungsaufträge der Kategorien 5 und 8 des Anhangs Teil A mit den CPC-Referenznummern
7524, 7525 und 7526 sowie Dienstleistungen des Anhangs Teil B der Verordnung über das
Öffentliche Auftragswesen
im Bereich der Sektoren.
Auftragsvergaben im Bereich der internationalen Schwellenwerte
werden von der Regierung an die EFTA-Überwachungsbehörde bzw. dem WTO-Ausschuss über das öffentliche
Beschaffungswesen jeweils bis zum 31. Oktober jeden Jahres übermittelt. Im
Bereich der Sektoren erstellt die Stabsstelle öffentliches Auftragswesen jährlich einen statistischen
Bericht über den nach Staatsangehörigkeit und Tätigkeitskategorie der Anhänge I, II, III, V und VI der
Richtlinie 2004/17/EG aufgeschlüsselten Gesamtwert der vergebenen Aufträge, die
unterhalb der Schwellenwerte
liegen, und übermittelt diesen der EFTA-Überwachungsbehörde. Sie erstellt zudem die nach dem EWRA und
dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erforderlichen Statistiken im Zusammenhang
mit den Tätigkeitskategorien der Anhänge II, III und V der Richtlinie 2004/17/EG und übermittelt diese
der EFTA-Überwachungsbehörde bzw. dem WTO-Ausschuss über das öffentliche Auftragswesen jeweils bis zum
31. Oktober jeden Jahres. Die Regierung erstelt zudem vierteljährlich eine
Statistik über die vergebenen Aufträge und stellt diese den betroffenen Berufsverbänden und Wirtschaftsvereinigungen
zu.
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