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Für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie das Land verantwortlich.
Nach der Landesverfassung steht das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen, auch das private, unter
staatlicher Aufsicht. Es besteht allgemeine Schulpflicht, und der Staat hat dafür zu sorgen, dass der
obligatorische Unterricht in den Elementarfächern in genügendem Ausmass in öffentlichen Schulen unentgeltlich
erteilt wird. Als Schulträger der Primarschulen und Kindergärten haben auch die Gemeinden vorab ihren
finanziellen und baulichen Beitrag zu leisten. Oberstes Exekutivorgan für das
gesamte Bildungswesen, für das Berufsbildungswesen sowie für das Erwachsenenbildungswesen ist die Regierung.
Sie überwacht die Anwendung der Gesetze durch die ihr untergeordneten Organe und beaufsichtigt die Geschäftsführung
des Schulamtes, des Amtes für Berufsbildung, des Schulrates, des Berufsbildungsrates sowie den Stiftungsrat
der Stiftung für Erwachsenenbildung, den Fachhochschulrat, die Matura- und die Berufsmaturakommission. Das
Schulamt bereitet, je nach Regelung der Zuständigkeit, Geschäfte zuhanden der Regierung bzw. anderer
Instanzen (Schulrat, Gemeindeschulrat) des Schulwesens vor oder erledigt diese selbstständig.
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