Datenschutzhinweis


Datenschutzhinweis im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI

Gemäss Art. 5 Datenschutzgesetz möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen im Rahmen eines Antrags oder einer Anzeige bekannt gegebenen und zusätzlich gespeicherten personenbezogenen Daten einschliesslich besonders schützenswerter Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgesetz zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrags oder Ihrer Anzeige elektronisch von der zuständigen Amtsstelle sowie anderer zuständiger Behörden auf Grundlage von Art. 16 ff. Dienstleistungsgesetz, Art. 20 Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz bzw. Art. 11 Entsendegesetz bearbeitet werden.

Gegebenenfalls können diese Daten im Rahmen der genannten Bestimmungen über das Binnenmarktinformationssystem IMI mit Behörden anderer EWR-Vertragsstaaten ausgetauscht werden. In diesem Fall kommen die Entscheidungen der EU-Kommission 2008/49/EG sowie 2009/739/EG zur Anwendung.

Sie haben gemäss Art. 11 Datenschutzgesetz unter Vorbehalt von Art. 12 Datenschutzgesetz das Recht, Auskunft über die Daten zu verlangen, die über Sie bearbeitet werden.

Sie haben gemäss Art. 7 Abs. 2 und 38 Datenschutzgesetz das Recht zu verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.

Sie haben unter Vorbehalt von Art. 24 Abs. 2 Datenschutzgesetz gemäss Art. 38 Datenschutzgesetz das Recht zu verlangen, die Bekanntgabe von bestimmten Personendaten zu sperren, sofern Sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen können.

Haben Sie weitere Fragen, wünschen Sie Auskünfte über die über Sie gespeicherten Daten oder wünschen Sie eine Berichtigung Ihrer Daten, wenden Sie sich bitte an:

Jürg Dinkelmann
Schulamt (SA)
Austrasse 79, 9490 Vaduz
Tel. +423 / 236 67 52
Fax +423 / 236 67 71
Juerg.Dinkelmann@sa.llv.li
www.sa.llv.li

Bei Bedarf können Sie sich auch an die Datenschutzstelle wenden:

Datenschutzstelle (DSS)
Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz
Tel. +423 / 236 60 90
Fax +423 / 236 60 99
info@dss.llv.li
www.dss.llv.li

Nützliche Links:

Datenschutzgesetz

Binnenmarktinformationssystem IMI

Dienstleistungsgesetz

Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz

Entsendegesetz

Entscheidung 2008/49/EG der Kommission vom 12. Dezember 2007 über den Schutz personenbezogener Daten bei der Umsetzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI)

Entscheidung 2009/739/EG der Kommission vom 2. Oktober 2009 zur Festlegung der praktischen Regelungen für den Informationsaustausch auf elektronischem Wege zwischen den Mitgliedsstaaten gemäss Kapitel VI der Dienstleistungsrichtlinie

                         

 

Schulamt (SA) • Europark / Austrasse 79 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 67 70 • Telefax: (+423) 236 67 71 • E-Mail