Nationaler Qualifikationsrahmen für den liechtensteinischen Hochschulbereich
Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Jahr 1999 verpflichtete sich das Fürstentum Liechtenstein, am gemeinsamen Prozess zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 teilzunehmen. Anlässlich der Konferenz in Bergen 2005 verabschiedeten die Minister als eine Massnahme den Beschluss zur Ausarbeitung von nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (NQF.li-HE).
Nach verschiedenen Vorarbeiten hat die Regierung mit Beschluss vom 1. Juli 2008 die Ausarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich im Fürstentum Liechtenstein formell beschlossen und damit eine Arbeitsgruppe unter Einbezug interessierter Kreise beauftragt.
In einer ersten Phase wurden in der Arbeitsgruppe bereits ausgearbeitete Qualifikationsrahmen anderer Länder analysiert und anhand derer mögliche Inhalte des liechtensteinischen Qualifikationsrahmens definiert. Durch die enge bildungspolitische Verflechtung mit der Schweiz war aber auch von Anfang an klar, dass sich der liechtensteinische NQF-HE besonders stark am Entwurf zum NQF-HE der Schweiz orientieren sollte. Mit diesem Vorgehen sollte die Kompatibilität des liechtensteinischen Qualifikationsrahmens sowohl mit dem übergreifenden europäischen Qualifikationsrahmen für das Hochschulwesen als auch mit dem schweizerischen gewährleistet werden.
Bei der Ausarbeitung des Entwurfs für einen Qualifikationsrahmen war der Einbezug interessierter Kreise („Stakeholder“) auf nationaler Ebene von grosser Bedeutung. Im Rahmen eines nationalen Konsultationsprozesses wurden Vertreter der Hochschulen, der Studierendenvereinigungen, der Bildungsverwaltung und der Wirtschaftsverbände zu Dialogveranstaltungen eingeladen. Die daraus entstandenen Impulse dienten gemeinsam mit den im Anschluss eingelangten schriftlichen Stellungnahmen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Entwurfs NQF.li-HE.
Folgende Erwartungen an einen NQF waren aus den Rückmeldungen zu entnehmen:
- Der NQF.li-HE soll ein transparentes und einfaches Orientierungsinstrument für alle Interessensgruppen sein (Praxisbezug);
- Qualifikationsrahmen soll zielgruppengerecht aufgearbeitet und vermittelt werden;
- Kernbegriffe sollen erläutert werden (Verständlichkeit);
- Zulassungsbedingungen und Kompetenzen sollen klarer ersichtlich werden.
Die nationale Arbeitsgruppe hat im Januar 2011 der Regierung den soweit ausgearbeiteten Entwurf zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Beschlussfassung über den NQF.li-HE soll voraussichtlich im Frühsommer 2011 zusammen mit dem Erlass der Verordnung über das Hochschulwesen erfolgen.
In einem nächsten Schritt folgt nun die Umsetzung des Qualifikationsrahmen in Zusammenarbeit mit den nationalen Interessengruppen und in Abstimmung mit für den Qualifikationsrahmen verantwortlichen Stellen der deutschsprachigen Nachbarländer. Den Abschluss des Prozesses bildet die Referenzierung mit dem europäischen Qualifikationsrahmen Ende 2012.
Mitglieder der Arbeitsgruppe nqf.li-HS
| Institution, Adresse |
Name, Vorname |
Tel., Fax, E-Mail |
| Schulamt |
Helmut Konrad |
T: +423 236 37 58 F: +423 236 67 71 helmut.konrad@sa.llv.li |
Universität Liechtenstein (Bologna Experte) |
Mag. Christoph Jenny |
T +423 265 11 02 F +423 265 12 65 christoph.jenny@uni.li |
Universität Liechtenstein (Bologna Expertin) |
Trudy Ackermann |
T +423 265 11 03 F +423 265 11 12 trudy.ackermann@uni.li |
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Entwurf des NQF.li-HE vom Dezember 2010 (281 kb) 
Präsentation anlässlich der zweiten Dialogveranstaltung (1.6 mb) 
Informationen zu den Nationalen Qualifikationsrahmen auf der offiziellen Website des Bologna-Prozesses
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