Als Erstausbildung gilt die Ausbildung
bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums, beispielsweise: Berufslehre
Zweitausbildungen
Als Zweitausbildung gilt, wenn nach
einer abgeschlossenen Erstausbildung ein zweiter Abschluss angestrebt wird, der auch als Erstausbildung
hätte erreicht werden können, beispielsweise: Drogistinnenschule nach kaufmännischer Berufslehre
Weiterbildungen
Diese dienen der beruflichen Ergänzung,
Erweiterung, Spezialisierung sowie der beruflichen Neuorientierung, beispielsweise: Buchhaltungskurs
für Gärtnerinnen oder Sprachkurse im Sprachgebiet
Praktika und Internatsaufenthalte
Diese werden unter
bestimmten Bedingungen unterstützt.
Grundsätzlich nicht unterstützt werden beispielsweise:
Ausbildungen
an öffentlichen und privaten Primarschulen und Sekundarschulen bis zur Erfüllung der Schulpflicht
Sport-
oder Musikstunden (z.B. an der Liechtensteinischen Musikschule)