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Vorgehen bei Wohnungswechsel


Bei Wohnortswechsel innerhalb des Landes:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule
  • Anmeldung bei der Schul- bzw. Kindergartenleitung der neuen Wohngemeinde bzw. des neuen Schulbezirks

Bei Zuzug aus dem Ausland:

a) Bei deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Kindergarten und Primarschule: Anmeldung bei der Schul- bzw. Kindergartenleitung der Wohngemeinde
  • Sekundarschule: Kontaktaufnahme mit dem Schulamt betreffend Zuweisung in den entsprechenden Schultyp

b) Bei fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Anmeldung im Schulamt

Voraussetzung für die Aufnahme in einen liechtensteinischen Kindergarten bzw. in eine liechtensteinische Schule ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung.

Bei Wegzug aus Liechtenstein:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule
                         

 

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