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Kindergarteneintritt


Eintritt in den Kindergarten

Ihr Kind hat das vierte Lebensjahr erfüllt und darf in den Kindergarten.

Allgemeines

Der Kindergarten bildet die erste Stufe unseres Schulsystems. Er eröffnet dem Kind einen über die Familie und ihre Umwelt hinausführenden Daseins-, Erlebens- und Handlungsraum. Ziel dabei ist es, das Kind in seiner Entwicklung ganzheitlich über alle Sinne und seinem Entwicklungsstand entsprechend in allen Bereichen zu fördern. Die Sozialerziehung und Persönlichkeitsbildung sind dabei von grosser Bedeutung.

Kindergartenfähigkeit

Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um eine Sammlung derjenigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein Kind idealerweise beim Kindergarteneintritt mitbringen sollte. Ein Kind kann jedoch unter Umständen auch dann kindergartenfähig sein, wenn es (noch) nicht sämtliche Anforderungen erfüllt.

  • Loslösung von der Familie

Z.B.: Kann sich das Kind von der Familie lösen?

  • Regelverständnis

Z.B.: Versteht das Kind einfache Regeln und kann es danach handeln?

  • Gruppenfähigkeit

Z.B.: War das Kind schon in Gruppierungen und fühlt es sich in einer Gruppe angesprochen?

  • Selbständigkeit bei einfachen täglichen Verrichtungen

Z.B.: Kann das Kind ohne Hilfe alltägliche Verrichtungen wie auf die Toilette gehen und danach die Hände waschen, sich selbständig an- und ausziehen ausführen?

  • Tagesrhythmus

Z.B.: Kann das Kind regelmässig den Kindergarten besuchen?

  • Durchhaltevermögen

Z.B.: Kann das Kind bei einer Beschäftigung wenigstens für kurze Zeit verweilen?

  • Kontaktfähigkeit

Z.B.: Hat Ihr Kind Lust und Interesse, mit anderen Kindern Kontakt aufzunehmen?

Eintrittsvarianten

Verschiedene Wege stehen zur Wahl:

  • Eintritt in den Kindergarten
  • Integrierte Sonderschulung in den Kindergarten
  • Sprachförderklasse in der Sonderpädagogischen Tagesschule Schaan
  • Separierte Sonderschulung (z.B. Basisstufe der Sonderpädagogischen Tagesschule Schaan)

Anmeldung

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt mit der Einschreibung. Der Einschreibungstermin wird jeweils in den Landeszeitungen, dem Gemeindekanal und dem Landeskanal bekanntgegeben. Ausserdem erhalten die Eltern Anfang Februar ein Informationsschreiben mit dem Einschreibungsformular. Das Formular ist jeweils bis zum Einschreibungstermin ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückzusenden.

Eintritt in den Kindergarten - Flexibler Kindergarteneintritt

Kinder, welche am 30. Juni (Stichtag) das vierte Lebensjahr erfüllt haben, sind berechtigt, in den Kindergarten einzutreten. Damit dem individuellen Entwicklungsstand der Kinder besser Rechnung getragen werden kann, wurde der Kindergarteneintritt flexibler geregelt. Gleichzeitig wurde durch die flexible Zone die Elternmitsprache verstärkt.

Die Frist, innert welcher die Eltern vorgängiger Orientierung durch die Schulleitung frei über den Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können, beträgt zwei Monate. Sie beginnt am 1. Juli und endet am 31. August eines Jahres.

Der Besuch des Kindergartens ist grundsätzlich freiwillig. Haben Sie sich aber für den Kindergartenbesuch entschieden und Ihr Kind eingeschrieben, muss dieses den Kindergarten regelmässig und pünktlich besuchen.

Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.

Vorzeitiger Eintritt

Wollen Sie Ihr Kind ein Jahr früher in den Kindergarten schicken und halten es für kindergartenfähig (das vierte Lebensjahr wird nach dem 31. August erfüllt), stellen Sie einen Antrag an die Schulleitung der Wohngemeinde. Sie entscheidet und holt die notwendigen Gutachten ein.

Kinder, die vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden, müssen den Anforderungen, die der Kindergarten an ein Kind stellt, problemlos gewachsen sein.

Kindergartenbesuch ausserhalb des Schulbezirkes

Für den Besuch eines öffentlichen Kindergartens ausserhalb des Schulbezirkes (z.B. bei Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte bzw. durch eine Tagesmutter in einer anderen Gemeinde) benötigen Sie eine Bewilligung des Schulamtes. Bitte richten Sie diesbezüglich bis Anfang März ein schriftliches Gesuch mit Begründung an das Schulamt des Fürstentums Liechtenstein, Inspektorat Kindergarten und Primarschule, Postfach 684, 9490 Vaduz.

Fragen / Abklärung / Beratung

Bitte informieren Sie sich bei Bedarf

  • bei der Schulleitung ihrer Wohngemeinde
  • beim Schulpsychologischer Dienst, Postgebäude, 9495 Triesen

Weitere Informationen

Informationsblatt "Eintritt in den Kindergarten - Informationen für Eltern" (270 KB) 

                         

 

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