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Kindergarteneintritt


Eintritt in den Kindergarten

Angebot für Fortgeschrittene: Die Frist, innert welcher die Eltern nach vorgängiger Orientierung durch das Schulamt und die Kindergärtnerin frei über den Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können (flexible Zone), beträgt zwei Monate. Sie beginnt am 1. Juli und endet am 31. August eines Jahres. Die flexible Zone bzw. ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist ein Angebot für Kinder mit fortgeschrittenen Fähigkeiten und Fertigkeiten; für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf gilt der oben erwähnte Stichtag (30. Juni). Kinder, welche am 30. Juni (Stichtag) das vierte Lebensjahr erfüllt haben, sind berechtigt, in den Kindergarten einzutreten.

Kinder, welche nach dem 30. Juni das vierte Lebensjahr erfüllt haben, werden vorerst provisorisch aufgenommen. Das Provisorium dauert bis zu den Herbstferien. Zeigt sich, dass ein Kind noch nicht fähig ist, dem Unterricht im Kindergarten zu folgen, entfällt das Recht zum Kindergartenbesuch. Im Streitfall entscheidet der Schulrat auf der Grundlage eines schulpsychologischen Gutachtens.

Vorzeitiger Kindergarteneintritt

Auf Antrag der Eltern entscheidet der Schulrat, ob ein Kind, das noch nicht zum Eintritt in den Kindergarten berechtigt ist, vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden kann. Der Schulrat holt die für den Aufnahmeentscheid notwendigen Gutachten ein. In der Regel braucht es eine schulpsychologische Abklärung und eine Stellungnahme der Kindergärtnerin. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt vorerst provisorisch. Das Provisorium dauert bis zu den Herbstferien. Zeigt sich, dass das Kind noch nicht fähig ist, dem Unterricht im Kindergarten zu folgen, entfällt das Recht zum Kindergartenbesuch.

Regelung für den Kindergarteneintritt

  • Für Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Juli oder August (flexible Zone) das vierte Lebensjahr vollenden:
    Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr den Kindergarten besucht, melden Sie sich bitte bis spätestens drei Wochen vor dem offiziellen Einschreibetermin bei der Schulleitung Ihrer Wohngemeinde. Sie werden dann an die zuständige Kindergärtnerin verwiesen, welche Sie über die Kriterien der Kindergartenfähigkeit informiert.
    Nach der Orientierung durch die Kindergärtnerin können Sie darüber entscheiden, ob Sie Ihr Kind für den Kindergarten einschreiben wollen.

  • Für die Erziehungsberechtigten aller anderen Kinder, die in den Kindergarten aufgenommen werden können:
    Ihnen steht bei Unklarheiten die Möglichkeit offen, sich bei der Kindergärtnerin über die Kriterien der Kindergartenfähigkeit zu informieren.

Als Grundsatz gilt, dass ein Kind durch den Kindergarteneintritt nicht überfordert werden darf.

Kriterien der Kindergartenfähigkeit

Die nachfolgenden Kriterien verwendet die Kindergärtnerin als Grundlage für eine Beratung der Erziehungsberechtigten bezüglich der Kindergartenfähigkeit ihres Kindes.

  • Loslösung von der Familie
    Kann sich das Kind von der Familie lösen?
    Ein Kind im Kindergartenalter ist in der Regel noch sehr stark mit der eigenen Familie verbunden. Beim Kindergarteneintritt wird aber an das Kind die Anforderung gestellt, für einige Zeit ohne Bezugsperson aus der eigenen Familie in einer fremden Gruppierung zu bleiben. Denken Sie, dass Ihr Kind dies schon kann oder dass dies zumindest mit der Unterstützung aller Beteiligten möglich ist?
    War das Kind beispielsweise schon alleine bei Bekannten, Verwandten oder in einer Spielgruppe?

  • Regelverständnis
    Versteht das Kind einfache Regeln, und kann es danach handeln?
    Kann es akzeptieren, dass es beispielsweise bei einem Spiel warten muss oder noch nicht an der Reihe ist? Kann es auf Anweisung ein Spiel beenden und sich etwas Neuem zuwenden, wenn z.B. in der gesamten Gruppe eine Aktivität durchgeführt wird?

  • Gruppenfähigkeit
    War das Kind schon in Gruppierungen und fühlt es sich in einer Gruppe angesprochen?
    Hat das Kind beispielsweise eine Spielgruppe besucht? Fühlte sich Ihr Kind in dieser Gruppe wohl oder kam es sich verloren vor? Konnte Ihr Kind Informationen der Gruppenleiterin für die ganze Gruppe auf sich beziehen? Fühlte es sich angesprochen, wenn beispielsweise die Pause angekündigt wurde?

  • Selbständigkeit bei einfachen täglichen Verrichtungen
    Kann das Kind ohne Hilfe auf die Toilette gehen und danach die Hände waschen?
    Kann es sich selbständig an- und ausziehen? Kann das Kind ein Bekleidungsstück auf- und zuknöpfen und einen Reissverschluss schliessen? Kennt es die eigene Jacke, die Schuhe oder weitere Bekleidungsstücke, die es trägt?

  • Tagesrhythmus
    Kann das Kind in der eingangs beschriebenen Regelmässigkeit den Kindergarten besuchen? Hat es die nötige Ausdauer dazu? Kann es sich an einen geregelten Tagesablauf halten? Kann es z.B. Essenszeiten einhalten, eine gewisse Zeit in der grossen Gruppe bleiben, zu einer bestimmten Zeit in Kleingruppen spielen?

  • Durchhaltevermögen
    Kann das Kind bei einer Beschäftigung wenigstens für kurze Zeit verweilen? Ist es fähig, während ca. 20 Minuten im Kreis mit allen Kindern gemeinsam etwas zu machen (z.B. einer Geschichte zuhören, singen), ohne dass es spezifisch angesprochen wird?

  • Kontaktfähigkeit
    Hat Ihr Kind Lust und Interesse, mit anderen Kindern Kontakt aufzunehmen? Ist es gerne mit anderen Kinder zusammen?
    Kann sich Ihr Kind mitteilen? Kann es sagen, was es braucht und wie es sich fühlt?

Anmeldung

Die Einschreibung in den Kindergarten für das Schuljahr 2012/2013 (Beginn: 20. August 2012) erfolgt in schriftlicher Form. Das Einschreibungsformular, welches den betroffenen Eltern zusammen mit den nötigen Informationen zugeschickt wird, muss bis spätestens Mittwoch, 14. März 2012, ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückgesandt werden.

Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 31. August geboren sind, müssen sich vor der Einschreibung bereits über die Kriterien der Kindergartenfähigkeit informiert haben, wenn sie ihr Kind einschreiben lassen wollen. (Siehe oben unter "Regelung für den Kindergarteneintritt.")

Bei Unklarheiten kann die Schulleitung der jeweiligen Wohngemeinde oder das Inspektorat Kindergarten und Primarschule im Schulamt (Tel. 236 67 70) kontaktiert wenden.

Für die allenfalls notwendige Abklärung eines Kindes bezüglich der Kindergartenfähigkeit steht der Schulpsychologische Dienst in Triesen zur Verfügung.

                         

 

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