Allgemeines
Die in einen öffentlichen Kindergarten oder eine öffentliche Schule aufgenommenen
Schülerinnen und Schüler haben regelmässig und pünktlich den Unterricht und die Schulveranstaltungen
zu besuchen (Schulbesuchspflicht gemäss Art. 83 Schulgesetz).
In dem vom Schulamt herausgegebenen amtlichen Ferienkalender
(71 kb)  sind die Unterrichtstage und die unterrichtsfreien Tage nach den gesetzlichen
Bestimmungen festgelegt (Verordnung vom 31. August 1993 über die Verteilung der Ferien auf das Schuljahr).
Unterrichtsdispensen und Dispensen von Schulveranstaltungen können nur für begründete
Anlässe bewilligt werden.
Benutzung des Formulars / Zeitpunkt der Antragstellung
Für die Antragstellungen ist das Formular Dispensgesuch
zu benutzen.
Es ist spätestens eine Woche vor Beginn der geplanten Abwesenheit, auf jeden Fall
aber vor verbindlichen Buchungen (Reservationen, Arrangements etc.) vollständig ausgefüllt bei der Klassenlehrperson
bzw. bei der Kindergärtnerin einzureichen.
Pro Kind ist jeweils ein Formular auszufüllen und der Klassenlehrperson bzw. der
Kindergärtnerin abzugeben.
Zuständigkeiten
Die Klassenlehrperson bzw. die Kindergärtnerin entscheidet über Dispensanträge bis
zu einem Tag Abwesenheit.
Bei Gesuchen für längere Abwesenheiten gilt:
- Zu mehrtägigen Dispensgesuchen nimmt die Klassenlehrperson bzw. die Kindergärtnerin
positiv oder negativ zuhanden der Schulleitung oder des Schulamtes Stellung.
- Gesuche für längere Abwesenheiten werden von der Schulleitung (bis drei Tage) bzw. vom
Schulamt (ab vier Tagen) entschieden.
Hinweise zu einigen Dispensbegründungen
a) Ferienverlängerung, Ferien während der Unterrichtszeit
Gesuche um Ferienverlängerungen werden abgelehnt, wenn nicht besondere unaufschiebbare
familiäre Gründe geltend gemacht werden.
Können die Familienferien nicht während der Schulferien gemäss amtlichem Ferienkalender
(71 kb) durchgeführt werden und bestätigt der Arbeitgeber schriftlich diesen Umstand, können
Ferien ausnahmsweise auch ausserhalb der Schulferien bewilligt werden.
b) Religiöse Feiertage
Die Feiertage der katholischen Kirche in Liechtenstein sind gemäss amtlichem Ferienkalender
(71 kb) schulfrei. Für wichtige Feiertage von anerkannten Religionsgemeinschaften
wird die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt, sofern das Dispensgesuch rechtzeitig eingereicht
wird.
c) Dispensen für Sportanlässe
Dispensgesuche für Sportanlässe können bewilligt werden, sofern eine Sportart auf
höherem Leistungsniveau betrieben wird. Genügende schulische Leistungen, einwandfreies Betragen und
die Bereitschaft, den verpassten Schulstoff selbstständig aufzuarbeiten, werden für eine Bewilligung
vorausgesetzt.
d) Dispensen wegen Vereinsausflügen, Konzertreisen usw.
Pro Schuljahr wird in der Regel nur für einen Tag bzw. für einen Anlass eine Freistellung
bewilligt. Dem Formular ist eine schriftliche Anfrage des Vereines mit namentlicher Angabe
der verantwortlichen Betreuungspersonen beizufügen.
Versäumte Unterrichtsinhalte oder schriftliche Arbeiten
Der Schüler oder die Schülerin muss den versäumten Schulstoff und eventuelle schriftliche
Arbeiten in Absprache mit den Lehrpersonen vor- oder nachholen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen
- Auf bereits getätigte Reisebuchungen wird bei der Prüfung des Dispensgesuches
keine Rücksicht genommen.
- Wird für eine voraussehbare Abwesenheit vom Unterricht
oder von einer Schulveranstaltung keine Bewilligung eingeholt, so hat das Schulamt die Kompetenz, diesen
Tatbestand, je nach Schwere, mit einer Busse von bis zu CHF 5000.-- zu ahnden (Art. 88 Schulgesetz).
Formular
Dispensgesuch
Freistellungen vom Sportunterricht für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler
Primarschülerinnen und -schüler können nur dann freigestellt werden, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
- überdurchschnittliche Erfolge
- hoher Trainingsaufwand
- Sportarten,
bei denen der Leistungszenit sehr früh erreicht wird (z.B. Kunstturnen)
- rechtzeitige
Antragstellung: jeweils vor Semesterbeginn
Sekundarschülerinnen und -schüler
können nicht vom Sportunterricht freigestellt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit hohem Trainingsaufwand
und überdurchschnittlichen Erfolgen besteht das Angebot „Sportschule Liechtenstein“.
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