Übertritt in eine liechtensteinische Privatschule
Falls Sie Ihr Kind in eine liechtensteinische Privatschule schicken möchten, senden Sie dem Schulamt bitte das ausgefüllte Formular „Besuch einer liechtensteinischen Privatschule bzw. einer ausländischen Schule“ zu. Es kann hier abgerufen oder beim Schulamt bezogen werden.
Übertritt in eine ausländische Schule
Gemäss Artikel 85 des Schulgesetzes erteilt der Schulrat die Bewilligung für den Besuch der o.a. ausländischen Schule.
Die Bewilligung ist mit dem Formular "Besuch einer liechtensteinischen Privatschule bzw. einer ausländischen Schule" zu beantragen.
Wichtige Information des Ausländer- und Passamtes für Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft
Beim Besuch von Primar- oder Sekundarschulen im Ausland in Verbindung mit einer Wohnsitznahme im Ausland wird grundsätzlich kein Beibehalt der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gewährt. Falls dennoch geplant ist, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, um eine Schule (bspw. ein Internat) im Ausland zu besuchen, so ist beim Ausländer- und Passamt frühzeitig, jedoch spätestens einen Monat vor dem geplanten Übertritt, ein begründetes Gesuch um Beibehalt der Bewilligung einzureichen. Ohne bewilligten Beibehalt erlischt die Bewilligung, und die Aufenthaltsjahre für die Erlangung der Niederlassung oder der Staatsbürgerschaft gehen verloren.
Bestimmungen für den Wiedereintritt in eine öffentliche Schule nach dem Besuch einer liechtensteinischen Privatschule bzw. einer ausländischen Schule
Übertritte von der Privatschule Formatio und von der Waldorfschule in die Realschule oder in das Liechtensteinische Gymnasium unterliegen der folgenden Bestimmung:
Es muss eine Übertrittsprüfung abgelegt werden,
- wenn der Zuteilungsbeschluss des Schulrates zu einer liechtensteinischen Realschule oder zum Gymnasium länger als ein Jahr zurückliegt,
- wenn der Schüler bzw. die Schülerin das Übertrittsverfahren Primarschule – Sekundarschulen nicht bzw. noch nicht durchlaufen hat.
Wiedereintritte von ausländischen Schulen wie z.B. International School Rheintal, Buchs, Collegium Bernardi (Mehrerau), Bregenz, Gymnasium Sacré Coeur (Riedenburg), Bregenz in das liechtensteinische Schulsystem (Realschule oder Gymnasium) unterliegen folgenden Bestimmungen:
- Da das österreichische und das deutsche Schulsystem eine Primarschuldauer von nur vier Jahren vorsehen, ist ein Wiedereintritt in eine liechtensteinische Sekundarschule mit einer Rückstufung um ein Sekundarschuljahr verbunden (= ein Jahr Verlust). Über Ausnahmen entscheidet der Schulrat.
- Wenn der Zuteilungsbeschluss des Schulrates zu einer liechtensteinischen Realschule oder zum Gymnasium länger als ein Jahr zurückliegt, muss eine Übertrittsprüfung abgelegt werden.
- Bei Übertritt in die 3. Stufe der Realschule bzw. in die 3. oder 4. Stufe des Gymnasiums muss Französisch nachgeholt werden.
Schülertransport
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Wohnort in Liechtenstein haben Anspruch auf ein kostenloses Jahresabonnement des Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil. Bedingung für die Ausstellung des Jahresabonnements ist der Nachweis des Wohnsitzes in Liechtenstein sowie der Besuch der Sekundarschule (Pflichtschulbereich).
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche eine liechtensteinische Privatschule besuchen, erhalten ihr Jahresabonnement, gekoppelt an einen Schülerausweis in Kreditkartenformat, am Anfang des Schuljahres per Post zugestellt.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche eine weiterführende Schule im Ausland besuchen, beantragen ihr kostenloses Jahresabonnement mit diesem Formular:
Antrag für ein kostenloses Jahresabonnement des Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil 
Links für Erziehungsberechtigte, die sich nach einer Privatschule oder einer ausländischen Schule umsehen
Formatio Bildungs-Anstalt
Liechtensteinische Waldorfschule
www.swissprivateschoolregister.com
www.privatschulverzeichnis.com
www.swiss-schools.ch
www.vobs.at
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