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Der Schulrat setzt sich aus dem Leiter des Schulamtes als Vorsitzendem und vier Mitgliedern zusammen. Zwei weitere Mitglieder werden als Ersatz bestellt. Er wird von der Regierung auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. In die Zuständigkeit des Schulrates fallen unter anderem:
- das Vorschlagsrecht bei der Ernennung von Schulleitern bzw. -leiterinnen an Schulen, deren Träger der Staat ist
- die Entscheidung bei Rekursen
- die Einreihung von Schülerinnen und Schülern in eine andere Schulart
- die Bewilligung zur vorzeitigen Einschulung und die Befreiung von der Schulpflicht
- die Festsetzung von obligatorischen Weiterbildungskursen für Lehrpersonen
- die Entscheidung in Streitfällen über Aufnahme und Ausscheiden von Kindern aus Schulen und über die Wiederholung einer Schulstufe
- die Bewilligung zum Überspringen einer Schulstufe
- die Einweisung eines Kindes in die Sonderschule und die Wiedereingliederung in die Regelschule
- die Bewilligung zum Besuch einer anerkannten ausländischen Schule oder zur Teilnahme an Privatunterricht
- der Entscheid über den Besuch des Regelkindergartens bzw. der Regelschule durch ein sonderschulbedürftiges Kind
Liste der Schulrätinnen / Schulräte im FL Mandatsperiode: 2010 bis 2014 Vorsitz: Wolfinger Guido, Leiter des Schulamtes
Mitglieder:
- Frick Adolf, Balzers
- Frick-Hoop Monika, Eschen
- Gerner Tina, Schaan
- Sele Heike, Triesenberg
Ersatz:
- Frick Nora, Balzers
- Müller Sandra, Schellenberg
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