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Weitere Schulbehörden


Für das liechtensteinische Bildungswesen ist in erster Linie das Land verantwortlich. Nach der Landesverfassung (130 kb) steht das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen, auch das private, unter staatlicher Aufsicht. Es besteht allgemeine Schulpflicht, und der Staat hat dafür zu sorgen, dass der obligatorische Unterricht in den Elementarfächern in genügendem Ausmass in öffentlichen Schulen unentgeltlich erteilt wird. Als Schulträger der Primarschulen und Kindergärten haben auch die Gemeinden vorab ihren finanziellen und baulichen Beitrag zu leisten.

Oberstes Exekutivorgan für das gesamte Bildungswesen, für das Berufsbildungswesen sowie für das Erwachsenenbildungswesen ist die Regierung. Sie überwacht die Anwendung der Gesetze durch die ihr untergeordneten Organe und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Schulamtes, des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, des Schulrates, des Berufsbildungsrates sowie den Stiftungsrat der Stiftung für Erwachsenenbildung, den Hochschulrat, die Matura- und die Berufsmaturakommission.

Das Schulamt bereitet, je nach Regelung der Zuständigkeit, Geschäfte zuhanden der Regierung bzw. anderer Instanzen (Schulrat, Gemeindeschulrat) des Schulwesens vor oder erledigt diese selbstständig. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ist für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes verantwortlich, sofern nicht bestimmte Aufgaben anderen Behördenstellen übertragen sind. In seinen Aufgabenbereich fallen beispielsweise die Vorbereitung von Geschäften zuhanden der Regierung und des Berufsbildungsrates, die Vermittlung von Lehrstellen sowie die Beaufsichtigung der Berufsschulen und Lehrbetriebe.

Auch der Berufsbildungsrat wird von der Regierung auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. Er seinerseits berät die Regierung und das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in allen Grundsatzfragen des Berufsbildungswesens, insbesondere bei der Anpassung der Verordnungen an die Entwicklung im Berufsbildungswesen und bei der Festsetzung der Prioritäten. Wie die vorgängig erwähnten Räte wird der Stiftungsrat der Stiftung für Erwachsenenbildung von der Regierung für eine Amtsdauer von vier Jahren eingesetzt. Sie bereitet die Geschäfte im Bereich der Erwachsenenbildung vor, für welche die Regierung zuständig ist. Auch stellt sie der Regierung Antrag über die Förderung der Erwachsenenbildung im Allgemeinen und der einzelnen Veranstaltungen im Besonderen.

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Schulrat
Gemeindeschulrat

                         

 

 
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