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Im gegliederten Sekundarbereich I können die Schülerinnen und Schüler je nach Leistungsanspruch die Oberschule, die Realschule oder das Gymnasium besuchen. Mit Abschluss der Sekundarstufe I erfüllen die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die obligatorische Schulzeit.
Neben diesem staatlich getragenen und geführten, gegliederten Sekundarbereich I können Schülerinnen und Schüler auch das in diesem Bereich ungegliederte Angebot der Waldorfschule sowie der Tagesschule formatio (siehe Privatschulen) in Anspruch nehmen.
Realschule
Die Realschule ist eine herausfordernde Schule. Sie vermittelt eine erweiterte und vertiefte Grundausbildung und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf anspruchsvolle Berufslehren, Weiterführende Schulen wie die Oberstufe des Gymnasiums und die Berufsmaturitätsschulen vor. Sie umfasst die Schulstufen sechs bis neun. In die Realschule aufgenommen werden pro Jahr ca. 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Übertrittsverfahrens dieser Schulart oder allenfalls dem Gymnasium zugeteilt worden sind.
An der Realschule werden die folgenden Pflichtfächer unterrichtet: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Informatik, Lebenskunde, Realien, Bildnerisches Gestalten, Musik, Textiles und Technisches Gestalten, Haushaltkunde, Religion und Sport. Daneben wird eine Vielzahl von Wahlpflicht- und Wahlfächern angeboten.
Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein
Damit der Übergang von der Primar- in die Realschule besser gelingt und damit die Schülerinnen und Schüler optimal betreut werden können, werden sie in der ersten und zweiten Klasse von möglichst wenigen Lehrpersonen (in den Promotionsfächern nur von zweien) unterrichtet. Ab der zweiten oder dritten Schulstufe gibt es in den Fächern Mathematik, Englisch und Französisch Leistungszüge (A und B). Der Leistungszug A stellt in Bezug auf die Lernfähigkeit, das Arbeitstempo und das Abstraktionsvermögen höhere Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler als der Leistungszug B.
Der Unterricht wird durch Fachlehrerinnen und -lehrer erteilt. Jeder Klasse ist eine Lehrperson für Betreuungs- und Führungsaufgaben zugeteilt (Klassenlehrer oder Klassenlehrerin). Diese Lehrkraft steht der Klasse, einzelnen Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern zur Seite.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich durch Ziffernnoten beurteilt. Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis abgegeben, am Ende der Schulzeit ein Abschlusszeugnis, in dem auch die Noten der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Für das automatische Aufsteigen in die nächsthöhere Stufe sind ausreichende Leistungen in den Promotionsfächern erforderlich (mindestens Durchschnittsnote 4,0).
Die Schülerinnen und Schüler haben nach jedem Schuljahr die Möglichkeit, ins Gymnasium überzutreten: nach der ersten, zweiten und dritten Klasse ohne Zeitverlust, nach der vierten Klasse mit Zeitverlust. Nach der dritten Klasse stehen ihnen genauso wie den Schülern und Schülerinnen der Unterstufe des Gymnasiums alle fünf Maturaprofile offen. Die Schülerinnen und Schüler können prüfungsfrei übertreten, wenn sie in den Promotionsfächern eine Durchschnittsnote von 5,0 oder besser erreichen, den anspruchsvolleren Leistungszug A besuchen und die Klassenkonferenz im Rahmen einer Gesamtbeurteilung den Übertritt empfiehlt. Wenn die Klassenkonferenz keine Übertrittsempfehlung abgibt, können die Schülerinnen und Schüler eine Übertrittsprüfung ablegen.
Nach der vierten Klasse eröffnen sich neben der Möglichkeit, in die Oberstufe des Gymnasiums einzutreten, weitere vielfältige Möglichkeiten, weiterführende Schulen wie die Berufsmaturitätsschule, die Wirtschaftsmittelschule oder die Diplommittelschule zu besuchen.
Broschüre "Welche weiterführenden Schulen können Schülerinnen und Schüler nach der Realschule besuchen?" (161 kb) 
Die lehr- und berufsbegleitenden Berufsmaturitätsschulen bilden zunehmend eine attraktive Alternative zur klassischen Matura. Der Königsweg zu diesen Schulen führt über die Realschulen, denn in der Regel sind es die Realschülerinnen und Realschüler, welche die Berufsmaturitätsschulen absolvieren. Sie werden in der vierten Klasse Realschule in eigens dafür vorgesehenen Zeitgefässen speziell auf die Aufnahmeprüfungen und die Schulen vorbereitet.
Für Absolventinnen und Absolventen der Realschule besteht die Möglichkeit, das Freiwillige 10. Schuljahr zu besuchen. Der Schwerpunkt Pro lingua des Freiwilligen 10. Schuljahres bereitet ehemalige Realschülerinnen bzw. Realschüler in erster Linie auf Berufe aus dem hilfsmedizinischen und sozialen Bereich vor. Den Schülerinnen und Schülern wird in diesem Schuljahr eine vertiefte und differenzierte Allgemeinbildung vermittelt. Damit soll ihnen der Eintritt in Fachschulen erleichtert werden. Die Schwerpunkte Cyberclass/Werkjahr sowie Zukunftsbrücke des Freiwilligen 10. Schuljahres sind vorwiegend für Schülerinnen und Schüler gedacht, die sich noch nicht definitiv für einen Beruf entscheiden konnten.
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