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| 5. Lebensjahr |
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| 6. Lebensjahr |
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| 7. Lebensjahr |
1. Klasse |
Vorschule |
Einführungsklasse |
| 8. Lebensjahr |
2. Klasse |
1. Klasse |
Einführungsklasse |
| 9. Lebensjahr |
3. Klasse |
2. Klasse |
2. Klasse |
| 10. Lebensjahr |
4. Klasse |
3. Klasse |
3. Klasse |
| 11. Lebensjahr |
5. Klasse |
4. Klasse |
4. Klasse |
| 12. Lebensjahr |
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5. Klasse |
5. Klasse |
| 13. Lebensjahr |
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Die Primarschule umfasst fünf Jahrgangsstufen und steht am Beginn der obligatorischen Schulzeit. Sie ist die gemeinsame Erziehungs- und Bildungsstätte aller Kinder und kann kostenlos besucht werden. In die Primarschule aufgenommen werden Kinder, die bis Ende Juni des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen zur Einschulung
Seit 1999 wird der Eintritt in den Kindergarten flexibler gestaltet, was sich auch auf das Einschulungsalter auswirkt. Aufgabe der Primarschule ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Elementarkenntnissen sowie Elementarfertigkeiten vertraut zu machen. Sie dient ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Die Lehrpersonen der Primarschule vermitteln den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für die Weiterführenden Schulen.
Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung Entwicklungsverzögerungen aufweisen, werden mittels der Speziellen Einschulung (Besondere Schulische Massnahmen) gezielt auf den Eintritt in die Primarschule vorbereitet. Im Unterland dauert die Spezielle Einschulung (Vorschule) ein Schuljahr. Danach erfolgt der Übertritt in die erste Stufe der Primarschule. Demgegenüber dauert die Spezielle Einschulung (Einführungsklasse) im Oberland zwei Jahre. Im Anschluss erfolgt der Übertritt in die zweite Stufe der Primarschule. Beide Angebote der Speziellen Einschulung zählen zum Pflichtschulbereich.
Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen erhalten im Heilpädagogischen Zentrum eine dauerhafte intensive Betreuung. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Kind mit individueller, heilpädagogischer Begleitung in eine Primarschulklasse einzugliedern.
An der Primarschule werden folgende Fächer unterrichtet: Mathematik, Deutsch, Realien, Bildnerisches Gestalten, Musik, Sport, Textiles und Technisches Gestalten, Religion sowie Englisch ab der zweiten Schulstufe. Weitere Informationen erhalten Sie im Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein.
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt aufgrund verschiedener Verfahren, die auf eine ganzheitliche Beurteilung hinzielen. Die formative Beurteilung fördert das Vermögen jedes einzelnen Kindes, sein eigenes Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten angemessen zu beurteilen, und gibt jedem Kind direkte Rückmeldungen zum Lernfortschritt. Die summative Beurteilung ermittelt durch Lernkontrollen, ob die Lernziele jedes einzelnen Kindes sowie der Klasse erreicht sind. Die prognostische Beurteilung, welche auf der formativen und summativen Beurteilung gründet, enthält Aussagen über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes. In mindestens zwei Gesprächen pro Schuljahr werden die Eltern ausführlich über Schulleistung, Arbeits- und Sozialverhalten informiert. Die Schülerinnen und Schüler können an diesen Gesprächen teilnehmen.
Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 werden an den Primarschulen keine Ziffernnoten mehr erteilt. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird im zweiten Semester der zweiten Einführungsklasse, im zweiten Semester der ersten Primarschulklasse und von der zweiten bis zur fünften Klasse zusätzlich zum Elterngespräch eine schriftliche Ergänzung abgegeben.
Alle Kinder steigen am Ende eines Schuljahres in die nächsthöhere Schulstufe. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler, die eine Schulstufe freiwillig wiederholen möchten. In der gesamten Primarschulzeit darf nur einmal eine Schulstufe wiederholt werden. Die fünfte Schulstufe kann nur in begründeten Fällen und mit Bewilligung des Schulrates freiwillig wiederholt werden.
Am Ende der fünften Primarschulstufe findet das Aufnahmeverfahren in die Weiterführenden Schulen (Oberschule, Realschule, Gymnasium) statt. Im zweiten Semester der letzten Primarschulstufe legt die Lehrperson den Eltern ihre Zuweisungsempfehlung vor. Wünschen die Eltern bzw. der Schüler oder die Schülerin eine Zuweisung in eine andere Schulart als in die von der Klassenlehrperson empfohlene, so kann er oder sie eine schriftliche Prüfung ablegen. Im Anschluss daran entscheidet der Schulrat über die definitive Zuweisung zur betreffenden Schulart. Weitere Informationen zu Schulübertritten (19 kb) 
Einseitig begabte oder leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen von Besonderen Schulischen Massnahmen gefördert. Neben den öffentlichen Primarschulen befindet sich in Liechtenstein auch eine von der Vereinigung Liechtensteinische Waldorfschule getragene Privatschule und eine bilinguale Primarschule (Formatio Bildungs-Anstalt), für welche die Eltern ein Schulgeld zu bezahlen haben.
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