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Kindergarten


Der Kindergarten ist die traditionelle Form der vorschulischen Erziehung. Die Kinder müssen bis zum Kindergarteneintritt das vierte Lebensjahr vollendet haben. Der Besuch des Kindergartens ist unentgeltlich.

Der Kindergartenbesuch dauert in der Regel zwei Jahre.

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt mit der Einschreibung in den Kindergarten.

Weitere Informationen zum Kindergarteneintritt

Für deutschsprachige Kinder ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Haben Sie sich aber für den Kindergartenbesuch entschieden und Ihr Kind eingeschrieben, muss dieses den Kindergarten regelmässig besuchen. Unterrichtsdispensen können nur für begründete Anlässe bewilligt werden.

Für fremdsprachige Kinder ist der Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor der Schulpflicht obligatorisch. In dieser Zeit erhalten sie einen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Deutschunterricht.

Der Unterricht im Kindergarten findet an fünf Vormittagen und drei Nachmittagen statt. In der Regel dauert er von 8 bis 11'30 und von 13'30 bis 15'00 Uhr. Der Mittwoch- und der Freitagnachmittag sowie der Samstag sind unterrichtsfrei. Die erste halbe Stunde am Vormittag ist jeweils Eingangszeit. In dieser Zeit kommen die Kinder in den Kindergarten.

Die Kindergärtnerin kann pro Woche einen freiwilligen Nachmittag bestimmen, an dem es den Eltern überlassen wird, ob sie ihr Kind in den Kindergarten schicken wollen oder nicht.

Für die Zeit vom Schulbeginn bis zu den Herbstferien kann die Kindergärtnerin mit den Eltern eine Übergangslösung vereinbaren.

Der Kindergarten ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Das Kind wird in seiner Entwicklung ganzheitlich gefördert. Darüber hinaus hat der Kindergarten einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag: Besonderer Wert wird auf die Sozialerziehung und Persönlichkeitsbildung, Sprach-, Sinnes- und Bewegungsschulung, die musikalische und rhythmische Erziehung sowie das bildnerische Gestalten gelegt. Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein ist für den Kindergarten verbindlich.

Körperlich behinderte und entwicklungsgehemmte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen in den Regelkindergarten integriert werden oder in den Sonderschulkindergarten des Heilpädagogischen Zentrums eintreten. Nähere Informationen: Sonderschulmassnahmen.

Waldorfschule, die von der Vereinigung Liechtensteinische Waldorfschule getragen wird, Kindern ebenfalls die Möglichkeit, den der Schule angegliederten Kindergarten zu besuchen.

                         

 

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