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Der Schulpsychologische Dienst hat gemäss seinem Auftrag hauptsächlich folgende Aufgaben zu erfüllen:
Entscheidungshilfe
Der Schulpsychologische Dienst hilft Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen (aller Stufen) sowie Behörden bei anstehenden Schullaufbahnentscheidungen. (Einschulung, Integration, Sonderschulung, Repetition, Zuweisung zu oder Überprüfung von besonderen schulischen Massnahmen, Übertritt in Sekundarschulen, Überspringen einer Schulstufe).
Krisenbewältigung
Der Schulpsychologische Dienst hilft den Betroffenen in Krisensituationen, die im Kindergarten oder in der Schule auftreten. Ablaufschema einer schulpsychologischen Beratung
Angebot für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Abklärung der Kindergartenfähigkeit
- Abklärung der Schulfähigkeit
- Begabungsabklärung
- Abklärung betreffend der Einleitung von Therapien
- Schullaufbahnentscheidungen
- Integration eines behinderten Kindes
- Erziehungsberatung
- Erwachsenenbildung
Integration eines behinderten Kindes
Bei der Integration eines behinderten Kindes in den Regelkindergarten oder in die Regelschule ist eine schulpsychologische Abklärung vom Schulgesetz vorgeschrieben. Die Eltern müssen einen Antrag an den Schulrat stellen. Dieser holt dann die für den Entscheid notwendigen Gutachten ein.
Adresse des Schulpsychologischen Dienstes
Postgebäude Triesen Landstrasse 190 FL-9495 Triesen
Regionale Aufteilung und Telefonnummern
Für Ratsuchende der Gemeinden Triesenberg, Schaan, Planken, Gamprin und Schellenberg liegt die Zuständigkeit bei Frau Dr. Edith Rederer, Telefon (+423) 236 67 81, Fax (+423) 236 67 85.
Für Ratsuchende der Gemeinden Balzers, Triesen und Vaduz liegt die Zuständigkeit bei Herrn Beat Manz, Telefon (+423) 236 67 80, Fax (+423) 236 67 85.
Für Ratsuchende der Gemeinden Eschen/Nendeln, Mauren/Schaanwald und Ruggell liegt die Zuständigkeit bei Herrn Luciano Giampa, Telefon (+423) 236 63 97, Fax (+423) 236 67 85.
Bei Büroabwesenheit der Schulpsychologin oder des Schulpsychologen meldet sich in der Regel der automatische Telefonbeantworter. Es ist auch möglich, eine Nachricht beim Schulamt zu hinterlassen (Telefon (+423) 236 67 70).
Gebühren
Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind unentgeltlich.
Broschüre "Schulpsychologischer Dienst (SPD)" (104 kb) 
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