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Schulpsychologischer Dienst


Der Schulpsychologische Dienst hat gemäss seinem Auftrag hauptsächlich folgende Aufgaben zu erfüllen:

Entscheidungshilfe

Der Schulpsychologische Dienst hilft Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen (aller Stufen) sowie Behörden bei anstehenden Schullaufbahnentscheidungen. (Einschulung, Integration, Sonderschulung, Repetition, Zuweisung zu oder Überprüfung von besonderen schulischen Massnahmen, Übertritt in Sekundarschulen, Überspringen einer Schulstufe).

Krisenbewältigung

Der Schulpsychologische Dienst hilft den Betroffenen in Krisensituationen, die im Kindergarten oder in der Schule auftreten.
Ablaufschema einer schulpsychologischen Beratung

Angebot für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Abklärung der Kindergartenfähigkeit
  • Abklärung der Schulfähigkeit
  • Begabungsabklärung
  • Abklärung betreffend der Einleitung von Therapien
  • Schullaufbahnentscheidungen
  • Integration eines behinderten Kindes
  • Erziehungsberatung
  • Erwachsenenbildung

Integration eines behinderten Kindes

Bei der Integration eines behinderten Kindes in den Regelkindergarten oder in die Regelschule ist eine schulpsychologische Abklärung vom Schulgesetz vorgeschrieben. Die Eltern müssen einen Antrag an den Schulrat stellen. Dieser holt dann die für den Entscheid notwendigen Gutachten ein.

Adresse des Schulpsychologischen Dienstes

Postgebäude Triesen
Landstrasse 190
FL-9495 Triesen

Regionale Aufteilung und Telefonnummern

Für Ratsuchende der Gemeinden Triesenberg, Schaan, Planken, Gamprin und Schellenberg liegt die Zuständigkeit bei Frau Dr. Edith Rederer, Telefon (+423) 236 67 81, Fax (+423) 236 67 85.

Für Ratsuchende der Gemeinden Balzers, Triesen und Vaduz liegt die Zuständigkeit bei Herrn Beat Manz, Telefon (+423) 236 67 80, Fax (+423) 236 67 85.

Für Ratsuchende der Gemeinden Eschen/Nendeln, Mauren/Schaanwald und Ruggell liegt die Zuständigkeit bei Herrn Luciano Giampa, Telefon (+423) 236 63 97, Fax (+423) 236 67 85.

Bei Büroabwesenheit der Schulpsychologin oder des Schulpsychologen meldet sich in der Regel der automatische Telefonbeantworter. Es ist auch möglich, eine Nachricht beim Schulamt zu hinterlassen (Telefon (+423) 236 67 70).

Gebühren

Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind unentgeltlich.

Broschüre "Schulpsychologischer Dienst (SPD)" (104 kb) 

                         

 

 
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