Mit Blick auf den Schulbeginn am 17. August 2009 stellen sich Fragen betreffend der pandemischen Grippe (H1N1). Die folgenden Mitteilungen sind per Rundschreiben an alle Eltern ergangen.
Kinder, welche am 30. Juni (Stichtag) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, in einen öffentlichen Kindergarten einzutreten.
Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist (flexible Zone), innert welcher die Erziehungsberechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die Kindergärtnerin über einen provisorischen Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2006
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