Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Superbeglaubigung? Ein
Dokument oder eine Urkunde mit einer Apostille der Regierungskanzlei wird weltweit in
jenen Ländern anerkannt, welche dem Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Ist ein Land nicht Vertragsstaat, ist eine Superlegalisation erforderlich.
In diesem Fall muss das für Liechtenstein zuständige Konsulat die Superlegalisation der Regierungskanzlei
zusätzlich beglaubigen, damit das Dokument im Land gültig ist.
Mehr zu Beglaubigungen.
Wann benötige ich eine Aufführungsbewilligung der Regierungskanzlei? Alle
öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst
und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen,
bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Die Regierungskanzlei koordiniert dabei die Zusammenarbeit zwischen dem Gesuchsteller
und den Amtstellen.
Mehr zu Aufführungsbewilligungen.
Wann benötige ich eine Polizeistundenverlängerung? Wer ist dafür zuständig? Die
Öffnungszeiten von Gaststätten werden in der Verordnung über die Öffnungszeiten
von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe
geregelt. Gastgewerbliche Betriebe können am Freitag und Samstag von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr, an den anderen
Tagen von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr ohne Bewilligung offen halten.
Für die Erteilung von Bewilligungen, welche von den genannten Zeiten abweichen,
ist die jeweilige Gemeindebehörde zuständig.
Dabei gilt es zu beachten, dass sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen
und Versammlungen sowie für gastgewerbliche Betriebe die Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt -
auch für die umliegenden und in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallenden Anlagen. Allfällige
Ausnahmebewilligung sind an den zuständigen Gemeindevorsteher zu richten.
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