An den allgemeinen Beflaggungstagen
sollen auch die Privatgebäude beflaggt werden. Allgemeine Beflaggungstage sind:
Staatsfeiertag
(15. August);
Tag des Erlasses der Verfassung (5. Oktober);
Tag
des Regierungsantrittes des Landesfürsten;
Geburtstag und Namenstag des Landesfürsten;
Fronleichnam.
Traueranlässe
An
Traueranlässen werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf Halbmast gesetzt werden
können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen.