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Besondere Bestimmungen


Beflaggungstage


An den allgemeinen Beflaggungstagen sollen auch die Privatgebäude beflaggt werden. Allgemeine Beflaggungstage sind:

  • Staatsfeiertag (15. August);
  • Tag des Erlasses der Verfassung (5. Oktober);
  • Tag des Regierungsantrittes des Landesfürsten;
  • Geburtstag und Namenstag des Landesfürsten;
  • Fronleichnam.

Traueranlässe


An Traueranlässen werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf Halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen.

                         

 

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