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Wahlen und Abstimmungen


Allgemein


Das Fürstentum Liechtenstein kennt traditionsgemäss sehr gut ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes. Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen. Die Möglichkeit zur Einreichung von Initiativ- und Referendumsbegehren auf Gesetzes- wie auch auf Verfassungsebene sind weitere wichtige direkt-demokratische Rechte.

Die Regierungskanzlei ist zuständig für alle Belange, die die politischen Volksrechte betreffen - dazu gehört auch die Organisation von Wahlen und Abstimmungen.

Voraussetzung zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen


Gemäss Art. 29 Abs. 2 der Verfassung stehen die politischen Rechte in Landesangelegenheiten allen Landesangehörigen zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- oder Stimmrecht eingestellt sind.

Rechtliche Grundlagen


Verfassung
Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten

Hier finden Sie weitere Informationen


Ergebnisse der Landtags- und Gemeindewahlen seit 1995
Abstimmungsergebnisse seit 2002
Termine für kommende Wahlen und Abstimmungen

Themen


Das Referendum

Kontakt


Peter Sele, Telefon +423 236 60 36

                         

 

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