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Staatskalender


Allgemein


Die Regierungskanzlei ist für die Produktion und die Ausgabe des Staatskalenders verantwortlich. Er enthält Informationen über die staatlichen Organe, das Staatsoberhaupt, den Landtag, die Regierung und die Verwaltung sowie die Gerichte. Darüber hinaus gibt er Auskunft über die durch Gesetz oder Verordnung geschaffenen Kommissionen und Beiräte, über öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten sowie über Privatunternehmen mit Landesbeteiligung.

Publikation


Die gedruckte Fassung wird alljährlich Ende Juli publiziert. Sie kann bei der Regierungskanzlei zum Stückpreis von CHF 7.-- bezogen werden:
Staatskalender bestellen

Darüber hinaus steht der Staatskalender als Download zur Verfügung. Diese elektronische Version wird ständig aktualisiert.
Elektronische Version (1523 kb) 

Hintergrund


Kommissionen und Beiräte

Kommissionen und Beiräte sind entweder mit der selbständigen Erledigung von Geschäften beauftragt (Kommissionen) oder sind ständige Kommissionen (Beiräte), welche die Regierung in ihren Entscheidungen beraten. Die Mitglieder dieser ständigen Kommissionen werden vom Landtag oder von der Regierung auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung ernannt.

Der Geschäftsgang dieser Institutionen untersteht der Aufsicht des zuständigen Regierungsmitgliedes und sie sind der Regierung rechenschaftspflichtig. Viele der Kommissionen berichten im Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag denn auch über ihre Tätigkeiten.

Zusätzlich zu den ständigen Kommissionen kann die Regierung nicht ständige beratende Kommissionen einsetzen, welche sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen. Diese sind im Staatskalender nicht enthalten.

Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

Die Verfassung beschreibt, dass zur Besorgung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Aufgaben durch Gesetze besondere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts errichtet werden können. Die Geschäfte dieser Anstalten und Stiftungen unterstehen der Aufsicht der Regierung.
Die Mitglieder der entsprechenden Stiftungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsräte werden vom Landtag oder von der Regierung auf Grund des entsprechenden Gesetzes gewählt.

                         

 

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