logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Regierungskanzlei / Dolmetscher / Übersetzer
Dolmetscher / Übersetzer


Allgemein


Die Zulassung der Dolmetscher und/oder Übersetzer erfolgt nach dem Gesetz über die Zulassung von Dolmetschern und Übersetzern vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Bewilligung


Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen ist die Regierungskanzlei. Voraussetzung für die Zulassung ist die Beherrschung der deutschen Sprache sowie der betreffenden Fremdsprache in Wort und Schrift.

Wer als Dolmetscher und/oder Übersetzer zugelassen wird, erhält von der Regierungskanzlei einen Ausweis. Der Ausweis enthält den Vor- und Familiennamen, die Anschrift sowie ein Foto der zugelassenen Person.

Wer in die Liste eingetragen ist, kann seinem Namen den Zusatz "vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassener Dolmetscher oder Übersetzer" bzw. "vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassene Dolmetscherin oder Übersetzerin" beifügen.

Nähere Angaben zur Bewilligung / Antragstellung finden Sie hier: Dolmetscherbewilligung

Liste


Die Regierung führt eine Liste der vor Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer. In der Liste werden die Dolmetscher und Übersetzer nach den einzelnen Fremdsprachen getrennt aufgeführt, wobei Vor- und Familienname, sowie Kontaktmöglichkeiten (Adresse, Telefon, ev. E-Mail) aufgeführt sind.

Liste der vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer (242kb) 

Weitere Informationen


Englische Bezeichnung von Landtag, Regierung, Verwaltung und Gerichte (114kb) 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Regierungskanzlei (RK)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Regierungskanzlei (RK)(22812323 / Dolmetscher / Übersetzer)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsletter
Links
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht - Regierungskanzlei (RK)(22812323 / Dolmetscher / Übersetzer)
Kundmachungsgesetz
Verfassung des Fürstentums Liechtenstein
Einführungs-Gesetz zum Zollvertrag mit der Schweiz
Staatswappens - Führung und Verwendung, Verordnung
Regierungskanzlei - Zuteilung von Geschäften, Verordnung
weiter
Onlineschalter -Regierungskanzlei (RK)(22812323 / Dolmetscher / Übersetzer)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 

Regierungskanzlei • Regierungsgebäude • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 60 35 • E-Mail